Definition und wichtige Merkmale der Förderung
Die wesentliche Definition der Riester-Rente beinhaltet, dass die Bürger vom Staat gefördert werden sollen, wenn sie einen der privaten Altersvorsorge dienenden Sparvertrag nutzen.
- Ein wesentliches Merkmal der Förderung besteht darin, dass der Staat dem jeweiligen Sparer eine Zulage zahlt. Das ist zunächst einmal die sogenannte Grundzulage. Je nachdem, welchen Anteil Ihres Einkommen Sie sparen, kann diese Grundzulage maximal 154 Euro pro Jahr und Person betragen.
- Falls Sie Kinder haben, die noch in Ihrem Haushalt leben und minderjährig sind, erhalten Sie zusätzlich zur Grund- noch eine sogenannte Kinderzulage. Ist das Kind vor 2008 auf die Welt gekommen, beträgt die Zulage 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder erhalten Sie 300 Euro im Jahr.
- Ein wichtiges Merkmal der Förderung besteht auch darin, dass nur ganz bestimmte Sparformen gefördert werden können. Diese werden als riesterfähig bezeichnet und es handelt sich dabei um die private Rentenversicherung (klassische sowie fondsgebunden), um den Banksparplan und um den Fondssparplan.
Was Sie noch zur Riester-Rente wissen sollten
Auch bezüglich des Sparvertrages, für den Sie sich im Zuge der Riester-Rente ebenfalls per Definition entscheiden können, gibt es einige Punkte zu beachten:
Seit vielen Jahren haben Sie als Arbeitnehmer bereits die Möglichkeit, im Zuge der Riester-Rente …
- Der Sparvertrag wird immer über einen bestimmten Mindestzeitraum abgeschlossen. In der Regel darf der Vertrag erst fällig werden, wenn Sie mindestens das 60. bzw. nach der Anhebung des Renteneintrittsalters das 62. Lebensjahr erreicht haben.
- Das während der Sparzeit angesammelte Kapital wird ab der Vertragsfälligkeit in Form einer lebenslangen Leibrente ausgezahlt. Unter bestimmten Umständen können Sie sich allerdings auch einen gewissen Teil des vorhandenen Kapitals in einer Summe auszahlen lassen.
- Falls Sie den Sparvertrag einmal vorzeitig auflösen möchten, sollten Sie dabei bedenken, dass Sie in diesem Fall sämtliche erhaltenen Förderungen wieder zurückzahlen müssen. Das kann unter Umständen über die Jahre hinweg eine sehr hohe Summe sein. Denn ein Ehepaar mit zwei Kindern kann beispielsweise in zehn Jahren eine Gesamtförderung von bis zu 9.080 Euro erhalten.
Alle Angaben: Stand Dezember 2012
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