Als Anwalt werden Sie mit der Zulassung in der Regel Pflichtmitglied in einem der Versorgungswerke. Dies hat durchaus Vorteile, denn die "Rendite" auf die eingezahlten Beiträge ist bei den Berufsversorgungswerken meist höher als bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rentenvorsorge für Selbständige unter den Rechtsanwälten
- Wenn Sie als angestellter Anwalt arbeiten, können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. Bei angestellten Anwälten in Anwaltskanzleien ist dies meist unproblematisch, bei Rechtsanwälten, die in Unternehmen beschäftigt werden, kommt es dabei allerdings manchmal zu Schwierigkeiten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie bei dem Antrag auf Befreiung sehr genau argumentieren, dass es sich bei der ausgeübten Beschäftigung um die eines Anwalts bzw. Volljuristen handelt.
- Wenn Sie als Anwalt selbständig arbeiten, haben Sie derlei Probleme zwar nicht - doch müssen Sie Ihre Rentenvorsorge als Selbständiger komplett selbst finanzieren. Für junge Existenzgründer ist dies oft nicht ganz einfach.
- Mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird jedoch gleicheitig auch die Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk begründet, entgehen können Sie der Mitgliedschaft also in der Regel nicht.
- Um eine ausreichende Rentenvorsorge aufzubauen, ist es auch für selbständige Anwälte entscheidend, wie lange Sie insgesamt Beiträge zahlen und wie hoch diese über die Jahre verteilt ausfallen.
- In den ersten fünf Jahren nach der Zulassung gibt es - beispielsweise nach der Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in NRW - die Möglichkeit, Beiträge in reduzierter Höhe zu entrichten, auf diese Ermäßigungsmöglichkeit kann das Mitglied auch verzichten.
- Wenn Sie es sich leisten können, sollten Sie von Anfang an die Beiträge in voller Höhe zahlen, denn bei ermäßigten Beiträgen fällt auch die Rente später schmaler aus.
Die gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige ist eine der beiden Möglichkeiten, sich als …
Freiwillige Zuzahlungen leisten
- Interessant für Anwälte ist insbesondere die Möglichkeit, freiwillige Zuzahlungen zu ihrer Rentenvorsorge zu leisten. Die Zuzahlungen dürfen im Jahr eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Lohnen können sich Zuzahlungen auch im Hinblick darauf, die eigene Steuerlast dadurch zu mindern.
Selbständige müssen sich um ihre Rentenvorsorge frühzeitig Gedanken machen. Über die Berufsversorgungswerke erwerben Anwälte im Laufe ihres Berufslebens entsprechende Rentenanwartschaften.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?