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Rechtsform beim Einzelunternehmen - das sollten Sie vor der Gründung wissen

Viele Unternehmensgründer wählen als Rechtsform das Einzelunternehmen aus. Die Gründung ist kostengünstig und ohne viel Aufwand möglich. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich allerdings vor der Gründung über die Vor- und Nachteile der Unternehmensform informieren.

Einzelunternehmer müssen nicht viele Formalitäten erledigen.
Einzelunternehmer müssen nicht viele Formalitäten erledigen. © Claudia_Hautumm / Pixelio

Gründung eines Einzelunternehmens

Die Rechtsform Einzelunternehmen wird insbesondere von Existenzgründern gerne gewählt. Das liegt daran, dass die Gründung sehr einfach und ohne finanziellen Aufwand möglich ist. Jedoch gibt es auch einige Haftungsrisiken zu beachten.

  • Sobald Sie als Nichtkaufmann Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufgenommen haben, haben Sie ein Einzelunternehmen gegründet. Als Gewerbetreibender genügt in der Regel eine Anmeldung der Tätigkeit beim Ordnungs- und Gewebeamt. Freiberufler müssen sich in den meisten Fällen lediglich an das Finanzamt wenden.

  • Zur Eintragung ins Handelsregister sind viele Einzelunternehmer verpflichtet, aber erst wenn Sie als Vollkaufmann eingestuft werden. Das ist häufig mit steigenden Einnahmen und Mitarbeiterzahl der Fall. Das betrifft aber in der Regel nicht Kleingewerbetreibende und Freiberufler.

  • Zusätzlich können Sie sich aber auch freiwillig mit einem Kleingewerbe ins Handelsregister eintragen lassen. Eingetragene Kaufleute sind an dem Zusatz e.K. zu erkennen.

Grundlegende Vor- und Nachteile der Rechtsform

  • Als Einzelunternehmer können Sie stets alleine über Ihr Unternehmen entscheiden, denn andere Gesellschafter gibt es nicht. Diese Entscheidungsfreiheit haben Sie in allen unternehmerischen und vermögensrelevanten Fragen.

  • Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, sodass Sie theoretisch auch ohne Anfangskapital Ihr Unternehmen gründen können. Neben dem nicht notwendigen Kapital fallen auch keine aufwendigen Formalitäten an.

  • Durch das fehlende Kapital haben Unternehmen der Rechtsform aber auch häufig Schwierigkeiten, Geld von Banken zu erhalten und auch Verhandlungen mit anderen Gläubigern können sich schwieriger gestalten.

  • Zudem haften Sie als Inhaber eines Einzelunternehmens nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen. Sie tragen das Geschäftsrisiko alleine und tragen somit das alleinige Haftungsrisiko.

  • Haben Sie ein Kleingewerbe oder sind Sie Freiberufler, dann können Sie die Buchführung über die Einnahmen-Überschussrechnung erledigen. Als Kaufmann müssen Sie hingegen den Bilanzierungs- und Buchführungspflichten nachkommen.

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