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Rechtliche Struktur eines Kaufvertrages - handelsrechtliche Besonderheiten

Die rechtliche Struktur eines Kaufvertrages ist einfach. Der Verkäufer gibt die Ware, der Käufer zahlt. Ist eine der Parteien jedoch Kaufmann, gelten einige handelsrechtliche Besonderheiten. Sie stehen im HGB.

Ist eine Partei Kaufmann, gilt auch HGB.
Ist eine Partei Kaufmann, gilt auch HGB.

Die rechtliche Struktur eines Kaufvertrages ergibt sich aus §§ 433 ff GB. Sie betrifft grundsätzlich Kaufverträge unter Privatpersonen. Ist jedoch eine Partei oder sind gar beide Parteien Kaufleute, liegt ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 343 ff HGB vor, sodass einige handelsrechtliche Besonderheiten gelten.

Kaufmannseigenschaft ändert rechtliche Struktur des Kaufvertrages

  • Für die Berücksichtigung handelsrechtlicher Besonderheiten ist ein Handelsgeschäft erforderlich. Beim Handelskauf ist mindestens eine Vertragspartei Kaufmann. Juristen sprechen vom einseitigen (Hausfrau kauft Ware im Supermarkt) oder beidseitigen (Unternehmer kauft Material bei einem anderen Unternehmer) Handelsgeschäft.
  • Beispiel: Ist keine Partei Kaufmann, liegt ein privater Kaufvertrag vor (Meier verkauft Müller seinen Privat-PKW). Ist Meier aber Kfz-Händler, liegt ein (einseitiges) Handelsgeschäft vor.
  • Da bei der Beteiligung von einem Kaufmann handelsrechtliche Besonderheiten aufseiten der privaten Partei zu Nachteilen führen können, erfordern manche Vorschriften des HGB, dass beide Partner Kaufleute sind (beidseitiges Handelsgeschäft).

Schweigen eines Kaufmanns begründet Besonderheiten

  • Grundsätzlich gilt, dass Schweigen keine Vertragsannahme begründet. Steht jedoch ein Kaufmann mit einer anderen Person in Geschäftsverbindung, gilt sein Schweigen auf ein geschäftliches Angebot als Vertragsannahme. Will er diese vermeiden, muss er unverzüglich antworten.
  • Die ursprüngliche rechtliche Struktur des Kaufvertrages wird auch durch Lehre vom kaufmännischen Bestätigungsschreiben aufgeweicht. Auch hier begründet Schweigen den Vertragsschluss. Ein Kaufmann, der nach vorausgegangenen Vertragsverhandlungen ein Schreiben erhält, das eine Vereinbarung mit bestimmtem Inhalt als getroffen bestätigt, muss diesem Schreiben widersprechen, falls er damit nicht einverstanden ist. Widerspricht er nicht, gilt der Inhalt des Schreibens als genehmigt.

Kaufmann hat handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht

  • Stehen auf beiden Seiten Kaufleute, ist der Käufer verpflichtet, eine gelieferte Ware umgehend zu auf eventuelle Mängel untersuchen und muss diese unverzüglich rügen. Dadurch soll schnell Klarheit geschaffen werden, ob die Lieferung in Ordnung ist. Versäumt der Käufer die Untersuchung, gilt die Ware als genehmigt. Er verliert alle Rechte, die er wegen des Mangels sonst hätte.
  • Allgemein bestimmt § 346 HGB, das unter Kaufleuten die im Handelsverkehr üblichen Handelsbräuche maßgebend sind. Welche dies sind, steht in den HGB-Vorschriften oder wird im Zweifelsfall gutachterlich bei Gericht geklärt. Beispiel: In der Touristik ist streitig, ob ein Handelsbrauch dahin gehend besteht, dass ein Reisebüro ein gebuchtes Hotelkontingent auch noch bis kurz vor Reiseantritt kostenfrei stornieren kann.
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