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Rechnungswesen - den Kontenplan passen Sie so individuell an

Das Rechnungswesen verbunden mit den abzuwickelnden Buchhaltungsarbeiten stellt im Unternehmen ein Großteil der Bürotätigkeiten dar. Damit die täglichen Buchungsarbeiten schnell und reibungslos abgewickelt werden können, sollte der benutzte Kontenrahmen ganz individuell auf die Bedürfnisse der Unternehmensart durch einen angepassten Kontenplan abgestimmt werden, der rechtlich zugelassen ist und gleichzeitig eine Vereinfachung darstellt.

Mit angepasstem Kontenplan lassen sich Buchhaltungsarbeiten vereinfachen.
Mit angepasstem Kontenplan lassen sich Buchhaltungsarbeiten vereinfachen.

Was Sie benötigen:

  • Kontenrahmen
  • Kontenplan
  • Buchhaltungsprogramm
  • EDV
  • Buchhaltungskenntnisse
  • steuerrechtliche Erfahrung

Rechnungswesen mit EDV-unterstützter Software abwickeln

  • Jeder Unternehmer - egal ob klein oder groß - muss im Rahmen des Rechnungswesens heute nach den steuerlichen Vorschriften seine Vermögensverhältnisse klar festhalten und anhand eines Kontenrahmens seine Wirtschaftsbereiche aufgliedern.
  • Für die vorgeschriebene gesetzliche Abwicklung werden nicht alle Konten eines benutzbaren Kontenrahmens aufgrund der diversen Unternehmensvielfalt angesprochen und können nach Erfahrungswerten individuell auf einen passenden Kontenplan ausgerichtet werden. Diese Änderungsmöglichkeit bietet heute jede Buchhaltungssoftware den Fachkräften an.
  • Dem Rechnungswesen werden aufgrund der gängigen Standardkontenrahmen 10 Kontengruppen und diese in 10 weitere Kontenarten als Aufteilung angeboten. Die Betriebe sind verpflichtet, sich an die vorgeschriebenen Kontenklassen und Kontengruppen zu halten, doch sind sie in der Untergliederung der Kontengruppen sowie der notwendigen Ausgestaltung an Kontenarten weitgehend unabhängig.
  • Erwähnenswert ist auch, dass der Kontenrahmen für den Einzelhandel sich vom Industriekontenrahmen erheblich abhebt.
  • Fast jeder Unternehmer benötigt jedoch für die Bewegungsvorgänge in seinem Anlagevermögen die Konten von den Geschäftsbereichen wie Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung usw., da hier sowohl die Anschaffung als auch die Abschreibungsbeträge in diese Anlagegüter fließen.
  • Ferner werden in jedem Unternehmen die Bereiche aus dem Umlaufvermögen mit den Konten Kundenforderungen, Vorsteuer, Kasse, Banken angesprochen. Aus den Kapitalkonten findet man die Bereiche Fremd- und Eigenkapital mit deren Unterkonten vor, wo auch die Privatentnahmen und Privateinlagen verbucht werden müssen. 
  • Zur Ermittlung der Zahllast, d. h. die Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt, benötigt die Buchhaltung eine genaue Verbuchung der Erlöse und Betriebsausgaben. Daraus wird von der eingenommenen Umsatzsteuer und den abzuziehenden Vorsteuerbeträgen aus Ausgaben und Aufwendungen die Zahllast nach den Vorschriften ordnungsgemäßer Buchführung errechnet.

Kontenplan auf die betrieblichen Belange abändern

  • Auf die speziellen Bedürfnisse und Organisationsformen der Betriebe kann nicht mit einem größeren Angebot und Vielfalt an standardisierten Kontenrahmen effizient eingegangen werden. Doch die gängigen Standardkontenrahmen (z. B. SKR03, SKR04 oder IKR) können heute so individuell genutzt werden, dass ein maßgeschneiderter Kontenplan in der Buchhaltung eine enorme Arbeitsvereinfachung den Betrieben bietet.
  • Eine individuelle Anpassung erfolgt in der Form, dass Konten in Ihrem Buchhaltungsprogramm entfernt oder neue Konten hinzugefügt werden. Das Anlegen neuer Konten ist einfach zu gestalten.
  • Wollen Sie beispielsweise ein neues Sachkonto anlegen, sollten Sie die Programmpunkte „Stammdaten, Buchhaltung verwalten, Kontenplan und Hinzufügen“ ansprechen.
  • Hier können Sie dann problemlos die gewünschte Kontonummer sowie einen Kontonamen vergeben. Nach Abschluss der Eintragung sollten noch die steuerrelevanten Angaben ergänzt werden und somit steht einer Aktivierung oder Deaktivierung bei einer Kontenlöschung nichts mehr im Wege.
  • Vergewissern Sie sich am Schluss Ihrer Ergänzung auch, ob alle Änderungen gesichert sind.

Zur Feinabstimmung und Feststellung, ob alle vorhandenen Konten noch wichtig sind, könnten Sie die letzte Summen- und Saldenliste oder den Jahresabschluss mit Kontennachweis überprüfen. Alle angesprochenen Konten sollten auch für das kommende Geschäftsjahr im Kontenplan verbleiben. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise Neuanschaffungen im Bereich des Anlagevermögens vorgenommen hat, müssen Sie die Kontenerweiterung mit der genauen Bezeichnung an Maschinen, Pkws usw. vornehmen.

Erfahrene Buchhaltungskräfte erledigen diese Arbeiten zur Vereinfachung und Zeitersparnis ganz selbstverständlich.

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