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Rechnungsvordruck für Kleinunternehmer - Hinweise

Wer als Kleinunternehmer einen Rechnungsvordruck erstellt, damit er nicht bei jeder Rechnung ein neues Formular schreiben muss, der hat dabei die Verpflichtung zu bestimmten Angaben zu beachten. Dazu gehört vor allem der Hinweise darauf, dass eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt.

Jede Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten.
Jede Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten.

Egal ob Unternehmer oder Kleinunternehmer - wer Rechnungen ausstellt, muss dabei bestimmte Formalien beachten. Dies ist insbesondere wichtig, wenn ein Rechnungsvordruck verwendet wird. Hier sollten Sie von Anfang an darauf achten, dass die Angaben vollständig sind.

Sich als Kleinunternehmer einen Rechnungsvordruck erstellen

  • Auch wenn Sie Ihre Umsätze nur als Kleinunternehmer erwirtschaften, müssen Sie darauf achten, dass der Rechnungsvordruck alle notwendigen Angaben enthält. Diese ergeben sich aus §§ 14, 14a und § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

  • Wenn Ihre Umsätze einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten und Sie die dafür geltende Umsatzsteuerregelung in Anspruch nehmen, müssen Sie darauf auf Ihren Rechnungen hinweisen. Denn sonst müsste sich ein Kunde sehr wundern, dass Sie auf den Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer erheben.
  • In einem Rechnungsvordruck können Sie dafür einen Standardsatz verwenden wie beispielsweise: "Die Umsätze sind gem. § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit." Die Verpflichtung zu einer solchen Angabe ergibt sich aus § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG.
  • Darüber hinaus müssen Sie auch als Kleinunternehmer die übrigen Pflichtangaben beachten, die sich aus § 14 Abs. 4 UStG ergeben. Hierzu gehört u. a. die vollständige Angabe des Leistungsempfängers.

Eine vollständige Rechnung erstellen

  • Die Angaben, die Sie in einer Rechnung machen müssen, dienen dazu, dass Ihre Umsätze und die daraus resultierenden Gewinne auch für einen außenstehenden Dritten - vor allem das Finanzamt - nachvollziehbar und eindeutig identifizierbar sind. Daher gehören Ihre vollständige Adresse, Ihr Name und Ihre Steuernummer und der Name und die Adresse des Leistungsempfängers auf das Rechnungsformular.
  • Dazu kommen das Datum der Rechnungsausstellung und das Leistungsdatum. Wichtig ist daneben eine Rechnungsnummer, die für jede Rechnung nur einmal vergeben wird. Üblich ist es, für Rechnungen eine fortlaufende Nummer mit Angabe der Jahreszahl des betreffenden Jahres zu verwenden.   
  • Auch Ihre Leistung, für die Sie die Rechnung schreiben, muss genau bezeichnet sein. Dies ist auch für den Kunden wichtig, denn sonst weiß er nicht, wofür er überhaupt Geld bezahlen soll.

Auch die Rechnungen von Unternehmern, deren Umsätze eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, müssen bestimmte Angaben enthalten. Dazu kommt der Hinweis darauf, aus welchem Grund keine Umsatzsteuer erhoben wird. 

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