Kosten für Rauchmelder in Mietwohnungen
- Sofern Sie im Mietvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, müssen Sie die Kosten für den Einbau eines Rauchmelders in der Mietwohnung übernehmen.
- Die Anschaffungs- und Installationskosten können Sie dabei nicht über die Betriebskosten auf Ihre Mieter abwälzen, sondern sich höchstens über eine anteilig erhöhte Miete zurückholen.
- Dagegen sind die laufenden Wartungskosten als Betriebskosten unproblematisch umlagefähig, sofern Sie diese im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt haben.
- Bei bestehenden Altmietverträgen ist die Umlagefähigkeit streitig; nach herrschender Meinung aber können Sie diese durch eine einseitige Erklärung für die Zukunft erreichen, wenn der Vertrag eine Mehrbelastungsabrede enthält.
- Wenn Sie also im Mietvertrag vereinbart haben, dass künftig entstehende weitere Betriebskosten umlagefähig sind, sofern es billigem Ermessen entspricht, können Sie diese Positionen in Ansatz bringen.
- Bei neu abzuschließenden Mietverträgen sollten Sie bereits jetzt daran denken, die Wartungskosten für Rauchmelder explizit aufzuführen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Sie sind Mieter einer Wohnung und wünschen sich eine Katze? Stellen Sie auf jeden Fall …
Prüfpflicht des Vermieters
- Als Vermieter obliegt Ihnen die Pflicht, das Gerät innerhalb der vom Hersteller empfohlenen Intervalle regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
- Neben den Herstellervorgaben bestimmen einige Landesgesetze, die bereits eine Brandmelderpflicht für Mietwohnungen eingeführt haben, dass Sie mindestens eine jährliche Prüfung vornehmen müssen. Dazu gehört neben einer Sichtprüfung auch ein Probealarm.
- Einige Landesgesetze erwähnen zwar eine Prüfpflicht des „Besitzers“, dennoch sollten Sie als Eigentümer Ihre Kontrollpflicht nicht vernachlässigen oder leichtfertig auf den Mieter übertragen. Selbst wenn eine Delegation zulässig sein sollte, was nicht unstreitig ist, verbliebe weiterhin die Pflicht bei Ihnen, Ihren Mieter dann bei der ordnungsgemäßen Überprüfung zu kontrollieren.
- Um sich versicherungsrechtlich optimal abzusichern, sollten Sie die Ergebnisse Ihrer Prüfung immer sorgfältig schriftlich und gegebenenfalls bildlich festhalten.
Informieren Sie sich in den Brandschutzgesetzen Ihres Landes, ab wann Sie verpflichtend Rauchmelder in Mietwohnungen installieren müssen und welche besonderen Prüfpflichten für Sie gelten.
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