Radarstrafe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
- Wer eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat, wird mit einer Radarstrafe bestraft. Die Strafen richten sich immer nach der Höhe der Überschreitung. Außerorts können Sie grundsätzlich 7 km/h und innerorts 3 km/h abziehen. Das ist der sogenannte Toleranzwert.
- Grundsätzlich gilt, dass Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn, die unangepasst ist, ca. 100 Euro Strafe zahlen. Haben Sie zusätzlich einen zu geringen Abstand zu dem voranfahrenden Fahrzeug eingehalten, so müssen Sie 40 bis maximal 250 Euro bezahlen.
- Haben Sie zusätzlich gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, weil Sie rechts überholt haben, müssen Sie mit einer Strafe von 80 Euro rechnen. So kann es bei einem Verstoß auf der Autobahn schnell zu einer Strafe von 70 bis 200 Euro kommen.
Welche Strafen in der Probezeit verhängt werden
- Wer in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, wird oftmals härter bestraft als danach. Sie sind verpflichtet, sich in den ersten beiden Jahren zu bewähren und zu zeigen, dass Sie ein verantwortungsvoller Autofahrer sind.
- Grundsätzlich richtet sich die Radarstrafe nach der Stärke der Geschwindigkeitsüberschreitung. Es wird zudem unterschieden, ob es in einer geschlossenen Ortschaft oder außerorts zu der Überschreitung gekommen ist.
- Wer innerorts nur maximal 3 km/h schneller fährt als erlaubt, wird nicht bestraft. Das Verfahren wird eingestellt werden. Außerorts dürfen Sie bis zu 7 km/h schneller fahren, ohne etwas befürchten zu müssen.
- Wer 21 km/h schneller ist als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, der muss eine Nachschulung besuchen. Das wirft Kosten in Höhe von 350 Euro auf. Sie brauchen hierfür an zwei Tagen Zeit.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann für den Fahrer sehr teuer werden. Deshalb sollten Sie …
So legen Sie Widerruf gegen den Bußgeldbescheid ein
- Wer einen Bußgeldbescheid kommt und eine hohe Radarstrafe begleichen muss, sollte sich die Mühe machen und sich den Ort noch einmal in Ruhe anschauen, an dem er geblitzt wurde. Leider können sich viele Autofahrer später gar nicht mehr daran erinnern. Kommen Ihnen dann Angaben in dem Bescheid unklar vor, so kann sich der Widerspruch durchaus lohnen. Notieren Sie dann die Ungereimtheiten, die Ihnen auffallen.
- Wer als Autofahrer eine Verkehrsrechtschutzversicherung hat, der sollte unbedingt mit dem Bescheid einen Anwalt aufsuchen. Vielleicht sieht der Anwalt Erfolgsaussichten und kann Ihnen weiterhelfen. Er kann Ihnen helfen, einen stichfesten Einspruch zu formulieren.
- Sie sollten sich bei dem Einspruch an die Frist halten. Sie haben nach der Zustellung des Bescheids vier Wochen Zeit. Überlegen Sie sich eine gute Begründung. So lässt sich auf jeden Fall zuerst einmal die Zahlungsfrist stoppen und Sie haben mehr Zeit, das Geld zur Seite zur legen.
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