Was das Gesetz für das Probearbeiten vorsieht
- Probearbeiten kann für den Arbeitssuchenden und für den Arbeitgeber eine gute Gelegenheit sein, sich besser kennenzulernen und einen Eindruck von der praktischen Tätigkeit zu erhalten. Doch für Probearbeit gelten auch gesetzliche Bestimmungen, die unbedingt einzuhalten sind.
- Beachten Sie, dass Arbeitsverträge nicht schriftlich geschlossen werden müssen. Werden Sie mündlich vereinbart, so sind diese genau so verbindlich und beinhalten die gesetzlichen Regelungen.
- Haben Sie bei der Probearbeit feste Arbeitszeiten, erhalten Weisungen und man erteilt Ihnen Aufgaben, so müssen Sie dafür auch vergütet werden. Stellen Sie sich dann zu dieser Arbeit auf Probe zur Verfügung und erhalten danach eine Absage, so können Sie eine Bezahlung verlangen. Verweigert der Arbeitgeber die Bezahlung, so können Sie diese vor dem Arbeitsgericht einklagen.
- Wird die Arbeit auf Probe nicht einmal schriftlich vereinbart, so ist davon auszugehen, dass ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten gegeben ist.
- Leider gibt es viele Unternehmen, die immer wieder Personen zur Arbeit auf Probe überreden und ihnen dann absagen und die nächsten dafür ausnutzen. Dies ist nicht rechtmäßig. Sie können sich dann Rechtsrat holen und Ihren Lohn einfordern. Das sollten Sie auch unbedingt tun.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einem Ausbildungsplatz sind, sind …
So erinnern Sie Ihren potenziellen Arbeitgeber an das Gesetz
- Haben Sie Probearbeiten für einen potenziellen Arbeitgeber geleistet und der hat Ihnen eine Absage erteilt, so sollten Sie diesen unbedingt auf Ihre Vergütung ansprechen.
- Machen Sie dies sofort telefonisch, nachdem Sie eine Absage erhalten haben.
- Weisen Sie den Arbeitgeber darauf hin, dass man bei fixen Arbeitszeiten und Weisungsgebundenheit von einem Arbeitsverhältnis ausgeht, das die Pflicht nach dem Gesetz zur Entlohnung auslöst.
- Weigert sich der Arbeitgeber, so schicken Sie ihm schriftlich eine Mahnung.
- Sie sollten sich dann an einen Rechtsanwalt wenden und Ihr weiteres Vorgehen planen.
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