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Probearbeiten - Bezahlung?

Auf der Suche nach einem neuen Job ist Probearbeiten ein Weg.
Auf der Suche nach einem neuen Job ist Probearbeiten ein Weg.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einem Ausbildungsplatz sind, sind Sie eventuell schon einmal zu einem Probearbeitstag eingeladen worden. Das Probearbeiten wird unter Arbeitgebern immer beliebter. Aber wie ist es eigentlich mit einer Bezahlung an so einem Arbeitstag auf Probe?

Was Sie benötigen:

  • Absprachen

Probearbeiten ohne Bezahlung ist gängige Praxis

  • Auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder einem Ausbildungsplatz gehört das Probearbeiten mehr und mehr zu den gängigen Auswahlverfahren für Bewerber.
  • Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen Ihre Probearbeitszeit zu vergüten. Denn Probearbeiten dient lediglich dazu, Sie als Bewerber besser beurteilen zu können.
  • Für Ihren Arbeitgeber ist das eine gute Möglichkeit herauszufinden, ob Sie zum Beispiel ins Team passen, wie gut Ihre Kenntnisse in Ihrem Arbeitsbereich sind und wie Ihre Arbeitseinstellung ist.
  • Aber auch für Sie bietet das Probearbeiten einige Vorteile. Auch wenn eine Bezahlung meist nicht üblich ist, erhöht das Arbeiten auf Probe Ihre Chancen auf den begehrten Arbeitsplatz. Denn so können Sie zeigen, was Sie können und wie interessiert Sie sind. Außerdem können auch Sie selbst feststellen, ob der Arbeitsplatz oder der Ausbildungsbetrieb zu Ihnen passen würde.

Absprachen sind beim Probearbeiten unerlässlich

  • Wenn ein potenzieller Arbeitgeber Ihnen ein Probearbeiten anbietet, sollten Sie dieses Angebot nicht ausschlagen. Allerdings sollten einige Dinge vor dem Antritt Ihrer Probearbeitszeit geklärt werden.
  • Zum einen sollten Sie genau festlegen, wie lang Ihre Probearbeitszeit sein soll. In der Regel beträgt die Probearbeitszeit einige Stunden bis zu einer Woche. Aber auch ein längerer Zeitraum kann vereinbart werden. So ist es möglich, dass Ihnen der Chef ein unbezahltes Praktikum über mehrere Wochen anbietet. 
  • Im Falle eines Praktikums sollten Sie einen Praktikumsvertrag schließen, der Ihre Arbeitszeiten und auch eine eventuelle Bezahlung regelt. Wurde eine Bezahlung vereinbart, so muss der Arbeitgeber diese Vereinbarung auch einhalten, wenn sich am Ende kein Arbeitsverhältnis entwickelt.
  • Fragen Sie vor Antritt Ihrer Probearbeitszeit auf jeden Fall auch nach Ihrem Versicherungsschutz während der Arbeitszeit. Hier können Sie auch genauere Informationen bei der Berufsgenossenschaft erhalten.
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