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Praxis Fahrschule - Unterrichtsinhalte

Wer einen Auto-Führerschein machen will, muss in eine Fahrschule gehen. Dabei müssen Sie einen theoretischen und einen praktischen Teil absolvieren. In der Praxis lernen Sie neben den Verkehrsregeln auch die Bedienung des Fahrzeugs.

Der praktische Unterricht findet auf öffentlichen Straßen statt.
Der praktische Unterricht findet auf öffentlichen Straßen statt.

Die Praxisstunden werden mit einem Fahrlehrer im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt. Dabei ist das Auto so umgebaut, dass vorne im Fahrzeug auf beiden Seiten Pedale vorhanden sind. Eine Fahrstunde  dauert in der Regel 45 Minuten. Die Praxis teilt sich in die Grundausbildung und die Sonderfahrten auf.

Die Grundausbildung in der Fahrschule

Bei der Grundausbildung gibt es keine Vorschrift, wie viele Stunden Sie besuchen müssen. Dies richtet sich hauptsächlich nach Ihren Fähigkeiten.

  • Zuerst lernen Sie die technische Bedienung des Autos in der Praxis. Hierzu gehören unter anderem das Anfahren und Bremsen sowie das Schalten.
  • Danach werden Sie sich an das Fahrzeug gewöhnen. Sie lernen, wie man sich in und außerhalb von Ortschaften verhält, wie Sie vorschriftsmäßig abbiegen müssen oder was Sie bei Kreuzungen und Bushaltestellen beachten müssen.
  • Wenn Sie in der Stadt fahren, kommen noch Besonderheiten wie Zebrastreifen, Fahrstreifenwechsel oder Ampeln hinzu.
  • Zudem wird ein vorausschauendes und umweltbewusstes Fahren trainiert. Sie lernen, wie Sie die Geschwindigkeit dem Wetter und den Straßenverhältnissen anpassen oder wie Sie in Ortschaften einfahren.
  • Unbeliebte Unterrichtsinhalte in der Fahrschule sind meist das Einparken, sowohl seitlich als auch rückwärts, und das Anfahren am Berg.
  • Je nach Übungsgebiet kann auch das Verhalten in anderen Situationen, die Sie aus dem Theorieunterricht kennen, geübt werden. Dazu gehören zum Beispiel der verkehrsberuhigte Bereich, Kreuzungen, die von einem Polizeibeamten geregelt werden, oder unbeschrankte Bahnübergänge.

Die Sonderfahrten in der Praxis

Die Sonderfahrten werden durchgeführt, wenn Sie das Fahrzeug sicher führen können, also zum Schluss der Ausbildung. Dabei sind beim Autoführerschein zwölf Stunden Pflicht, die sich folgendermaßen aufteilen.

  • Sie müssen fünf Überlandfahrten machen. Hier wird das Überholen, das (schnelle) Fahren auf Bundes-, Land und Kraftfahrstraßen sowie das Anpassen der Geschwindigkeit in Kurven und an unübersichtlichen Stellen geübt.
  • Bei den drei Dunkelfahrten bekommen Sie ein Gefühl für den Verkehr und die Sichtverhältnisse bei Nacht oder Dämmerung.
  • Die letzten vier Sonderfahrten finden auf der Autobahn statt. Sie bekommen hier ein Gefühl für das Auto bei hoher Geschwindigkeit, trainieren, wie man vorausschauend überholt oder bremst und wie Sie richtig auf die Autobahn auf- und und von der Autobahn abfahren.

Nachdem Sie die Praxisstunden in der Fahrschule absolviert haben, können Sie die praktische Prüfung ablegen.

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