Während der Policierungszeit besteht meist kein Versicherungsschutz
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Bevor ein Versicherungsunternehmen Ihnen den gewünschten Versicherungsschutz zusagen kann, wird es in der Regel erst den Antrag und die von Ihnen getätigten Angaben überprüfen. Diese Zeit zwischen der Antragstellung und der Ausstellung der Versicherungspolice ist die Policierungszeit.
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Diese Zeit kann unterschiedlich lange dauern und zum Beispiel bei wenigen Tagen oder einigen Wochen liegen. Sagt Ihnen die Versicherung keine vorläufige Deckung zu, besteht während dieser Zeit kein Versicherungsschutz. Deshalb ist es für Versicherungsnehmer meist von Vorteil, wenn die Policierungszeit so kurz wie möglich gehalten wird. Denn tritt während dieser Zeit ein Schadensfall ein, dann können Sie die Versicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen.
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Jedoch können Sie bei einigen Versicherungen und Tarifen auch eine vorläufige Deckung erhalten. Das bedeutet für Sie, dass Sie bereits mit Antragstellung eine vorläufige Deckungszusage vom Versicherer erhalten, durch welche Sie sofortigen Versicherungsschutz genießen. Dieses Vorgehen ist zum Beispiel bei Abschluss einer Kfz-Versicherung durchaus üblich. Jedoch können Sie sich auch in dem Fall nur auf den bestehenden Versicherungsschutz verlassen, wenn Ihnen die Versicherung die Deckungszusage ausstellt.
Zusätzlich die Wartezeit beachten
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Neben der Policierungszeit gibt es bei Abschluss einer neuen Versicherung die Wartezeit zu beachten. Denn nicht bei jeder Versicherung ist es üblich, dass diese direkt mit Erhalt der Versicherungspolice zu laufen beginnt.
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Die Wartezeit bezeichnet somit die Zeit zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Anspruchsbeginn. Erst wenn die Wartezeit abgelaufen ist, können Sie die zugesagten Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen.
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Tritt während der Wartezeit ein Schadensfall auf, dann können Sie in der Regel nicht mit einer Versicherungsleistung rechnen. Bei einigen Versicherungen und Tarifen gibt es jedoch Leistungen, die von der Wartezeit ausgenommen sind. Das kann bei einer Zahnzusatzversicherung zum Beispiel eine Versicherungsleistung sein, die infolge eines Unfalls entstanden ist. Aber auch verkürzte oder eingeschränkte Versicherungsleistungen sind während der Wartezeit durchaus üblich.
In Deutschland besitzen viele Menschen mehrere Versicherungen. Häufig sind sie überversichert, …
Dementsprechend sollten Sie sich direkt bei Antragstellung über die Policierungs- und Wartezeiten informieren, damit Sie schon vorab wissen, ab wann Sie mit einer Versicherungsleistung rechnen können.
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