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Pflegepflichtversicherung für Soldaten - wichtige Infos

Die Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenkasse sowie die der privaten Krankenversicherung ist dafür da, die Risiken einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Sie stellt auch eine Pflegepflichtversicherung für Soldaten dar.

Eine Pflegeversicherung ist wichtig.
Eine Pflegeversicherung ist wichtig.

Die Versicherung wurde 1995 zur Pflichtversicherung erhoben. Die Beiträge für gesetzlich Krankenversicherte werden zwangsläufig abgeführt. Hier hat der Versicherte keine Möglichkeit, sich zu entziehen, er kann sich lediglich zusätzlich versichern. Nur bei der Pflegepflichtversicherung für Soldaten gibt es einige Unterschiede, die nachfolgend aufgezeigt werden.

Pflegepflichtversicherung für Soldaten - die Vorschriften

  • Es ist grundsätzlich so, dass Berufssoldaten eine private Pflegepflichtversicherung benötigen.
  • Soldaten auf Zeit können sich sowohl privat als auch gesetzlich absichern.
  • Es gibt zwischen den privaten und den gesetzlichen Versicherungen große Beitragsunterschiede.
  • Bei der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenkasse wird das Einkommen herangezogen, während die privaten Versicherer die Bemessung nach dem jeweiligen Eintrittsalter vornehmen.
  • Als Beispiel soll ein Feldwebel mit einem monatlichen Gehalt von 2.100 Euro angenommen werden. Dieser würde in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen monatlichen Beitrag von circa 26 Euro bezahlen, während derselbe in der privaten Pflegeversicherung nur circa 11 Euro bezahlen müsste.

Die Pflegepflichtversicherung nach Dienstzeitende

  • Soldaten auf Zeit sollten einiges beachten, sobald ihre Dienstzeit beendet ist.
  • Wenn Sie danach eine gesetzlich versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen oder Arbeitslosenhilfe erhalten, müssen Sie die soziale Pflegeversicherung beanspruchen.
  • Wenn danach Übergangsgeld gezahlt wird und keine Tätigkeit aufgenommen wird, gilt die während der Dienstzeit abgeschlossene Versicherung weiterhin.
  • Berufssoldaten die nach Ihrer Dienstzeit noch eine Beschäftigung aufnehmen, trotzdem aber privat versichert bleiben wollen, müssen die private Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. 
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