Viele Menschen, gerade wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, wünschen in häuslicher Umgebung zu verbleiben. Hier sind natürlich die Angehörigen gefordert, die dann diese Arbeiten verrichten müssen. Dies ist natürlich mit einem teilweise enormen Zeitaufwand verbunden. Aber auch die physische und psychische Belastung kann hier recht hoch sein. Um pflegende Angehörige zu unterstützen, leistet zum Beispiel die Pflegekasse der AOK Unterstützung. Der Hintergrund ist natürlich aber auch ein wirtschaftlicher, da die Versorgung in einem Heim natürlich sehr viel kostenaufwendiger wäre. Nachfolgend soll Ihnen aufgezeigt werden, welche Leistungen die Pflegekasse erbringt und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.
Die Voraussetzungen für Leistungen der Pflegekasse
- Um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten, muss der Patient eine der drei Pflegestufen vorweisen. Diese werden durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt. In aller Regel wird dies durch eine Begutachtung im häuslichen Bereich durchgeführt.
- Nach der Begutachtung wird der tägliche Pflegeaufwand festgestellt und einer Pflegestufe zugeordnet. Danach geht dieser Bericht an die Pflegekasse, die dann einen Bescheid über die zu leistenden Zahlungen erlässt.
Bei der AOK leistet das die Pflegekasse
- Es gibt drei unterschiedliche Pflegestufen, für die es unterschiedliche Geldbeträge gibt. Bei der Stufe I sind dies 235 Euro und bei der Stufe II 440 Euro. Bei der Stufe III werden monatlich 700 Euro gezahlt.
- Auch gibt es die sogenannten Sachleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz, die sich natürlich auch nach der Pflegestufe richtet. Auch wenn keine Einstufung in eine der drei Pflegestufen erfolgt ist, werden von der AOK bei Bedarf monatlich 225 Euro bezahlt. Hier ist auch eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen möglich.
- Weitere Leistungen werden für notwendige Umbaumaßnahmen, bestimmte Hilfsmittel sowie für eine teilstationäre Pflege erbracht. Auch für die sogenannte Verhinderungspflege, wenn Sie als Pflegender zum Beispiel Urlaub machen wollen, erhalten Sie von der Pflegekasse finanzielle Unterstützung.
Wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre täglichen Grundbedürfnisse allein zu versorgen, …
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