Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung ist das soziale Fürsorgesystem um einen weiteren Baustein ergänzt worden. Versicherte haben nun Anspruch auf Leistungen, wenn sie zum Pflegefall werden. Doch oft decken diese Ansprüche die von den Heimen tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten bei Weitem nicht.
Was die Pflegeversicherung im Pflegefall zahlt
- § 3 SGB XI normiert den Vorrang der Pflege zu Hause vor einer stationären Aufnahme in ein Heim. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Dies entspricht nicht nur oft deren eigenem Wunsch, sondern ist für die Sozialkassen auch sehr viel preisgünstiger.
- Oft wird jedoch eine Heimunterbringung notwendig, weil die häusliche Pflege von den Angehörigen nicht oder nicht mehr geleistet werden kann. Die Pflegeversicherung zahlt dann je nach Einstufung des Pflegebedürftigen einen pauschalen Leistungsbeitrag.
- In der Regel decken die Leistungen der Pflegeversicherung jedoch nicht die vollen Kosten der Heimunterbringung, da in diesen auch die Pensionskosten enthalten sind. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen jedoch nur die Aufwendungen abdecken, die für die Pflege, für die soziale Betreuung und für die sogenannte medizinische Behandlungspflege entstehen, s. § 43 Abs. 2 SGB XI.
- Die darüber hinaus gehenden Kosten muss dann der Pflegebedürftige aus eigenen Mitteln - etwa einer Rente oder dem eigenen Vermögen - zahlen. Doch auch die Rente fällt oft niedrig aus, sodass in manchen Fällen auch die Angehörigen einspringen müssen.
Wenn die Eltern alt werden und eine Versorgung vor Ort irgendwann nicht mehr möglich ist, können …
Wann ein Kind zahlen muss
- Die Unterhaltsverpflichtungen von Verwandten werden in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Grundsätzlich sind Verwandte in gerader Linie - also beispielsweise Kinder ihren Eltern gegenüber - zum Unterhalt verpflichtet.
- Die Unterhaltsverpflichtung greift jedoch nur, wenn der dazu Verpflichtete auch leistungsfähig ist. Wer selbst nur ein geringes Einkommen erzielt und kaum eigenes Vermögen hat, der muss daher in der Regel nicht für den Heimaufenthalt der Eltern zahlen.
Ein Pflegefall kann hohe Kosten verursachen. Vor der Frage, wie die eigene Unterhaltsverpflichtung möglichst minimiert werden kann, sollte jedoch die Frage stehen, ob das Einstehen für den Unterhalt der eigenen Eltern nicht auch eine moralische Verpflichtung sein kann.
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