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Pfandleihhaus gründen - so geht's

Da viele Menschen in unserer Gesellschaft mit sehr wenig Geld leben müssen, geben sie Gegenstände wie Schmuck oder Antiquitäten in einem Pfandhaus in Zahlung. Wenn Sie gerade nach einer Möglichkeit suchen, sich selbständig zu machen, sollten Sie sich einmal Gedanken darüber machen, ein Pfandleihhaus zu gründen.

Mit einem Pfandleihhaus selbständig machen
Mit einem Pfandleihhaus selbständig machen

Es wird so sein, dass dieser Geschäftszweig auch in den kommenden Jahren weitere Zuwächse erlebt. Hier liegt für Sie die Chance, in diesen wachsenden Markt einzusteigen und sich ein sicheres Geschäft aufzubauen. Natürlich gibt es zahlreiche Vorgaben, bevor Sie mit der Geschäftsidee, ein Pfandleihhaus zu gründen, beginnen können. Diese sollen Ihnen nachfolgend aufgezeigt werden.

Ein Pfandleihhaus gründen - die Aufgaben

Wenn Sie ein Pfandleihhaus gründen wollen, sollten Sie Ihr Aufgabenfeld gut kennen.

  • Sie haben hier die Aufgabe, einem Kunden einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen.
  • Dementgegen erhalten Sie ein vorläufiges Besitzrecht auf die hinterlegte Sache, die Ihnen zur Verfügung gestellt wird.
  • Sie müssen diesen Gegenstand für einen vorher bestimmten Zeitraum aufzubewahren.
  • Wird dieser Gegenstand nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, haben Sie das Recht, diesen zu versteigern.

Die gesetzlichen Vorschriften für ein Pfandleihhaus

  • Sie benötigen, um ein Pfandleihhaus zu gründen, eine behördliche Erlaubnis. Diese müssen Sie beim zuständigen Gewerbeamt beantragen.
  • Hierzu müssen einige Unterlagen beigefügt werden als da sind, ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, eine Auskunft aus dem Schuldnerregister sowie den Nachweis, dass Sie für die Gründung über die notwendigen finanziellen Mittel oder Sicherheiten verfügen.
  • Einige deutsche Städte verlangen Sicherheiten von 100.000 Euro und mehr.
  • Sie müssen mit Ihrem Antrag des Weiteren vorweisen, dass Sie das angemietete oder gekaufte Pfandleihhausgebäude gegen Elementarschäden sowie gegen Raub und Diebstahl versichert haben. Außerdem muss das Gebäude für eine sichere Aufbewahrung der Gegenstände geeignet sein. 
  • Für die Genehmigung wird eine Gebühr fällig, die in Deutschland zwischen 50 und 1.000 Euro liegen kann, je nach dem Umfang der Beantragung.
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