Lohnsteuern zahlt man, Pendlerpauschale bekommt man
Wenn Sie Tag für Tag Ihrer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgehen, ärgern Sie sich immer über die abgezogene Lohnsteuer, denn das Finanzministerium erhält Ihr sauer verdientes Geld, ohne einen einzigen Handschlag für Sie zu machen. Manchen Tages fragen Sie sich, für wen und warum Sie überhaupt arbeiten gehen. Bloß gut, dass eben nicht alle Menschen diese Gedanken haben, denn sonst würde es kaum noch Arbeitnehmer geben.
- Da nun leider Gottes eben Steuern gezahlt werden müssen, können Sie im Nachhinein, also im kommenden Jahr, einen großen Teil der gezahlten Lohnsteuern durch eine Einkommensteuererklärung auf ganz legale Weise zurückholen. Wenn Sie beispielsweise einen Teil Ihrer Tätigkeit zu Hause ausüben und Ihre Wohnung groß genug ist, können Sie ein Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen. Hierzu gehören natürlich auch Möbel, Material und ein neuer PC, den Sie aber nur teilweise über einen Zeitraum von insgesamt drei Jahren steuerlich geltend machen können. Auf diese Weise mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen bereits erheblich.
- Eine sehr wichtige Möglichkeit der Steuerrückzahlung ist die Pendlerpauschale, welche Sie in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eintragen können. Sie können einmal die normale Fahrt von Ihrem Wohnort zu Ihrem Arbeitgeber eintragen. Hierfür wird allerdings nur ein Weg eingetragen und erstattet. Des Weiteren haben Sie aber auch die Möglichkeit, sämtliche für Ihre Firma mit Ihrem eigenen Fahrzeug zurückgelegten Wege steuerlich geltend zu machen. Befindet sich Ihr Einsatzort an verschiedenen Stellen, dann sollten Sie auf einem besonderen formlosen Beiblatt sämtliche Einsatzorte mit der entsprechenden Wegstrecke auflisten.
- Die nächste Möglichkeit, Ihr zu versteuerndes Einkommen weiter zu senken, ist, neben der normalen Pendlerpauschale, auch der Zeitaufwand. Bei wechselnder Einsatztätigkeit bis zu acht Stunden können Sie für Verpflegung 6 Euro pro Tag einsetzen. Bei Abwesenheit bis zu 14 Stunden sind es bereits 12 Euro, und wenn Sie ganztägig mit Übernachtungen unterwegs sind, so können Sie für jeden Tag Abwesenheit 24 Euro pro Tag einsetzen. Auf diese Weise haben Sie sich insgesamt schon einen erheblichen Teil Ihrer Lohnsteuern zurückgeholt.
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