Pauschale vereinfacht die Steuererklärung
- Das Finanzamt setzt bei jedem Arbeitnehmer automatisch eine Pauschale für Arbeitsmittel an. Diese beträgt seit 2011 1.000 Euro im Jahr.
- Diese Pauschale muss von Ihnen nicht extra im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden. Die Finanzbehörde setzt diesen Betrag automatisch bei jedem Arbeitnehmer an.
- Erst wenn die Arbeitsmittel diesen Betrag übersteigen, sollten Sie eine gesonderte Aufstellung machen, um den größtmöglichen Steuervorteil zu erlangen.
- Man kann nicht pauschal sagen, welche Aufwendungen steuerlich absetzbar sind, dies hängt von der jeweiligen Berufsgruppe ab. Ist es nicht eindeutig zu klären, ob die Nutzung auch zur privaten Lebensführung erfolgt, lehnt das Finanzamt die steuerliche Absetzbarkeit in der Regel ab.
- Zwei Dinge sind aber in der Regel anzuerkennen: Die Nutzung eines heimischen Computers und das Arbeitszimmer. Nachdem das Arbeitszimmer lange Zeit umstritten war, wurde diese Regelung im Sinne der Arbeitnehmer wieder gelockert.
- Gerade wenn Sie im Außendienst sind, haben Sie gute Chancen, die Miete anteilig geltend machen zu können.
Die Werbungskostenpauschale ist für Arbeitnehmer eine der bedeutsamsten Pauschalen im Zusammenhang …
Nicht nur Pauschbetrag für Arbeitsmittel
- Eine andere Pauschale schlägt noch viel stärker zu Buche als Arbeitsmittel. Sie können für 230 Tage im Jahr pro Kilometer, den Sie zur Arbeitsstätte unterwegs sind, 30 Cent geltend machen. Dies gilt allerdings nur für den einfachen Weg.
- Die Kilometerpauschale macht sich in der Regel stärker bemerkbar, als die Arbeitsmittel. Hier ist es unabhängig, ob Sie mit dem Auto fahren, öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad nutzen.
- Bereits bei einer Entfernung von nur 15 Kilometer zum Arbeitsplatz können Sie 1.035 Euro steuerlich ohne Nachweis geltend machen.
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