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Pauschal versteuerte Fahrtkosten - Wissenswertes

Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte pendeln, sollten wissen, dass die Fahrtkosten pauschal versteuerte Kosten sind und damit absetzbar sind. Sie sind als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben.

Machen Sie pauschal versteuerte Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend.
Machen Sie pauschal versteuerte Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend.

Wissenswertes über pauschal versteuerte Fahrtkosten

  • Wem Fahrtkosten entstehen, weil er von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz pendelt, kann diese Kosten pauschal als Werbungskosten versteuern.
  • Sie müssen hierzu nicht einmal mit dem Auto fahren, Sie können auch mit dem Zug pendeln.
  • Die Fahrtkosten werden dann in Form einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale bei Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich erstattet.
  • Hierbei sind versteuerte Fahrtkosten in einer Pauschale relevant, die Ihnen entstehen, wenn Sie von der eigenen Wohnung zu Ihrem regelmäßigen Arbeitsplatz fahren. Sie können dies im Einkommenssteuergesetz in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 und in § 9 Absatz 2 Einkommenssteuergesetz nachlesen. Die Voraussetzung ist, dass Sie in der Wohnung regelmäßig nächtigen. Sind Sie dauerhaft bei Bekannten und treten die Fahrt von dort aus an, so führt dies nicht zu versteuerten Fahrtkosten.
  • Haben Sie mehrere Wohnungen, so ist es für Sie sicherlich interessant, von welcher dieser Wohnungen Sie die Fahrtkosten absetzen können. Die Fahrtkosten von der Wohnung, die weiter von Ihrer Arbeitsstätte entfernt ist, sind nur absetzbar, wenn Sie dort Ihren Familienwohnsitz haben und verheiratet sind oder wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt aufgrund persönlicher Bindungen dort haben und ledig sind. Sie müssen dann von dem weiter entfernten Wohnsitz mindestens sechs Mal im Jahr zur Arbeit fahren.   

Fahrtkosten in der Einkommenssteuererklärung angeben

  • Sie können pauschal versteuerte Fahrtkosten in Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen, wenn Sie die elektronische Steuererklärung Elster nutzen.
  • Geben Sie dort die versteuerten Fahrtkosten an, indem Sie Werbungskosten geltend machen. Tragen Sie hierzu die Wohnung ein, von der aus Sie die Fahrt zur Arbeit antreten und geben Sie die Kilometer an, die zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte liegen. Tragen Sie dann auch ein, wie oft Sie diesen Arbeitsweg angetreten haben. Arbeiten Sie an fünf Tagen in der Woche, so können Sie 230 Tage angeben. Arbeiten Sie hingegen sechs Tage, so können Sie 285 Tage geltend machen.
  • Beachten Sie, dass die Entfernungspauschale maximal 4.500 Euro betragen kann.
  • Schicken Sie dann Ihre Steuererklärung an das zuständige Finanzamt.
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