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Patent anmelden - diese Voraussetzungen sollten Sie erfüllen

Das wichtigste Argument in der Vermarktung einer Erfindung ist ihre Patentfähigkeit. Dazu müssen Sie Ihr Erfindung als Patent beim Patentamt anmelden. Die Anmeldung gelingt aber nur, wenn Sie die Voraussetzungen der Patentfähigkeit einer Erfindung und das formale Verfahren kennen.

Nur patentierte Erfindungen sind gute Erfindungen.
Nur patentierte Erfindungen sind gute Erfindungen.

Was Sie benötigen:

  • Antragsformular auf Erteilung eines Patents

Sie erhalten vom Patentamt ein Patent zuerkannt, wenn Ihre Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich nutzbar ist. Ein beim Deutschen Patentamt eingereichtes Patent gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Seine Laufzeit beträgt 20 Jahre. Aufgrund des Europäischen Patentübereinkommens wurde 1977 das Europäische Patentamt gegründet. Ein dort eingereichter Patentantrag und von diesem Amt erteiltes Patent gibt in jedem Vertragsstaat dieselben Rechte wie ein nationales Patent. Einen weltweiten Patentschutz gibt es jedoch nicht. Die Reichweite des Patentschutzes ist letztlich eine Kostenfrage.

So müssen Sie Ihre Erfindung als Patent anmelden

  • Sie benötigen zur Patentanmeldung ein amtliches Formular "Antrag auf Erteilung eines Patents". Diesen Antrag nebst einem Merkblatt für Patentanmelder können Sie sich von der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes unter www.dpma.de herunterladen.
  • Neu ist Ihre Erfindung, wenn sie über den bekannten Stand der Technik hinausgeht. Der Stand von Wissenschaft und Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor Ihrer Anmeldung in irgendeiner Weise bereits öffentlich bekannt waren. Ihre Erfindung muss auch eine gewisse Erfindungshöhe innehaben, also über das hinaus gehen, was ein Fachmann auf diesem Gebiet bei der herkömmlichen Arbeit am technischen Standard verbessern würde. So sollen nur technisch wertvolle und sinnvolle Erfindungen patentiert werden.
  • Ihre Erfindung beruht nur dann auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn sie auch für einen Fachmann über den bekannten technischen Standard hinausgeht. Das Patentamt prüft Ihre Erfindung unter diesen Voraussetzungen und beauftragt gegebenenfalls einen Gutachter.
  • Ihre Erfindung ist gewerblich anwendbar, wenn sie wirtschaftlich verwertet und sinnvoll genutzt werden kann.

Voraussetzungen, die zum Schutz Ihrer Erfindung führen

  • Gegenstand von Patenten sind technische Produkte, Verfahren oder Anordnungen. Nicht patentfähig sind hingegen wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Pläne oder die Wiedergabe von Informationen.
  • Im Gegensatz zu Patenten schützen Gebrauchsmuster Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände, die eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung aufweisen und somit mangels ausreichender Erfindertätigkeit nicht patentfähig sind. Sie können aber als Gebrauchsmuster beim Patentamt angemeldet werden und bieten ähnlichen Schutz.
  • Wichtigstes Datum eines Patents ist sein Zeitrang, also der Tag der Anmeldung. Dann genießen Sie Priorität.
  • Hält das Patentamt nach Prüfung der Voraussetzungen die Erfindung für schutzfähig, wird nach ihrer Offenlegung und dem Ablauf der Einspruchsfristen für Dritte das Patent erteilt und im Patentblatt veröffentlicht.
  • Mit der Zuerkennung des Patents erwerben Sie das ausschließliche Recht, diese Erfindung gewerblich herzustellen, zu vermarkten und zu gebrauchen. Sie können von jedem anderen, der das gleiche tut, Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Wenn Sie die Vermarktung nicht selbst betreiben wollen, können Sie einen Dritten dazu lizenzieren.
  • Die Kosten für das Anmeldeverfahren liegen bei etwa 500 EUR, die Jahresgebühr ab dem dritten Jahr beginnt bei 100 EUR und kann je nach dem gewerblichen Wert des Patents vierstellig ansteigen.
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