Definition und Entwicklung des Begriffs
Eine exakte Definition gibt es nicht. Historisch gesehen gab es Parlamente schon lange, bevor sich der Begriff eingebürgert hat.
- Der Begriff Parlament entstand in Frankreich aus dem Parlement, Gerichtshöfen, die königliche Entscheidungen korrigierten. In diesen wurde gesprochen (parler), aber die Gerichtshöfe haben mit der Funktion des heutigen Parlaments nichts zu tun.
- Das Wort Parlement wurde als Parlament zur Bezeichnung für verschiedene Versammlungen. Kennzeichen von Parlamenten ist, dass sie offizielle Vertreter von Ständen oder des Volkes sind und klare Kompetenzen haben.
- Vorläufer der Parlamente sind die Ständeversammlungen im Mittelalter. Diese galten als repräsentative Vertreter eines Standes, zum Beispiel einer Zunft. Aufgabe der Versammlungen war, die Bedürfnisse der Mitglieder zu ermitteln und gegenüber dem Herrscher zu vertreten.
- In England waren die Vorläufer die Berater des Königs. Diese verstanden sich zunehmend als Kontrollinstanz der königlichen Entscheidungen.
- Die engste Verbindung zu den heutigen Parlamenten hat der Sejm walny aus Polen. Diese Versammlung von Adligen erließ am 3. Mai 1791 eine Verfassung. Damit wurde erstmals eine Versammlung zu einem gesetzgebenden Organ.
- Laut der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist Parlament die Bezeichnung für eine Volksvertretung. Es hat die gesetzgebende Gewalt, übt das Budgetrecht und die Kontrolle der Regierung aus. Ferner tragen auch Delegiertenversammlungen der Mitgliedsstaaten internationaler Organisationen diese Bezeichnung.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein parlamentarisches und förderalistisches politisches System. …
Aufgaben moderner Parlamente
Im modernen Staatswesen gibt es keinen Herrscher, der Gesetze erlässt (Legislative), für deren Ausführung sorgt (Exekutive) und die Einhaltung der Gesetze überprüft (Judikative). Diese drei Gewalten der Herrschaft sind geteilt und liegen in unterschiedlichen Händen; es besteht Gewaltenteilung.
- Heute versteht man unter einem Parlament eine Versammlung von Vertretern des Volkes. Diese muss exakt strukturiert sein und ein offizielles Organ eines Staates oder eines Staatenbundes sein.
- Das Parlament ist für den Erlass von Gesetzen zuständig, gehört also zur Legislative. Die Mitglieder des Parlaments müssen nicht vom Volk legitimiert sein.
- Die Parlamente bestehen fast immer aus mehreren Kammern. In Demokratien sind in einer Kammer in der Regel vom Volk gewählte Vertreter.
Üblicher Ablauf parlamentarischer Arbeit
Die genaue Arbeitsweise unterscheidet sich bei den verschiedenen Parlamenten der Staaten oder der Staatenbünde. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Deutschland, in anderen Parlamenten sieht es ähnlich aus.
- Das Parlament in Deutschland besteht aus dem Deutschen Bundestag, der aus direkt gewählten Volksvertretern besteht. Es besteht zusätzlich aus einer zweiten Kammer, dem Bundesrat. In diesem sitzen Mitglieder der Landesregierungen.
- Die Bundesregierung legt dem Parlament Gesetzesvorschläge und Haushaltspläne vor. Diese werden in sogenannten Lesungen im Bundestag diskutiert. In der Regel bilden die Mitglieder (Abgeordneten) des Bundestags Arbeitskreise. Diese Gremien arbeiten die Gesetzestexte im Detail aus.
- Jedes Gesetz wird mindestens dreimal im Bundestag beraten. Manche Gesetze, die Länderinteressen berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat, bei anderen hat der Bundesrat ein Einspruchsrecht. Dieses Votum kann vom Bundestag überstimmt werden. Bei Gesetzen, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, kann ein Vermittlungsausschuss angerufen werden, wenn der Bundesrat die Zustimmung verweigert.
- Das Parlament kann Gesetze beraten und verabschieden, es kann diese aber nicht in Kraft setzen. Gesetze, die den Bundeshaushalt berühren, bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung. Hat das Gesetz alle Hürden gemeistert, bekommt der Bundespräsident eine Ausfertigung. Dieser prüft, ob das Gesetz der Verfassung entspricht, bevor er es unterzeichnet. Erst wenn auch der Bundeskanzler unterzeichnet hat, tritt das Gesetz in Kraft.
Die Macht des Parlaments reicht weit. Niemand kann die Abgeordneten zwingen, ein Gesetz zu beschließen. Da das Parlament auch über das Budget wacht, kann es die Arbeit der Regierung erheblich beeinflussen.
Überblick über einige bestehende Parlamente
- In Großbritannien besteht das Parlament aus zwei Kammern, aber aus drei Teilen, von denen nur einer frei gewählt ist. Das Unterhaus entspricht in etwa dem Bundestag. Im Oberhaus sind Adlige und Geistliche vertreten, die aufgrund ihres Standes dem Parlament angehören. Der dritte Teil besteht aus dem Monarchen. Die Aufgaben sind ähnlich wie die des deutschen Parlaments.
- Das europäische Parlament ist ein Beispiel für ein überstaatliches Gremium. Es ist für die Gesetzgebung der EU zuständig, die immer mehr in die Gesetze der einzelnen Staaten eingreift. Ferner entscheidet es zusammen mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) über den Haushalt der Europäischen Union. Es kontrolliert die EU-Kommission, welche die Exekutive der EU darstellt. Ebenso kontrolliert es den Rat der Europäischen Union. Dieser ist dem Bundesrat vergleichbar, da er die Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten vertritt.
- Die Parlamentarische Versammlung der OSZE ist ein Beispiel für eine erweiterte Verwendung des Begriffs Parlament. In ihm sind Delegierte der Mitgliedsstaaten der EU vertreten. Die Aufgaben bestehen unter anderem darin, die Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten anzugleichen. Sie soll demokratische Strukturen festigen. Da diese Versammlung keine Kontrollfunktion hat und auch keine Gesetze verabschiedet, ist sie kein Parlament im engeren Sinne der Definition.
Wie Sie an diesen Ausführungen sehen, gibt es keine eindeutige Definition von Parlament. In der Regel handelt es sich immer um Versammlungen von Menschen, die von der Gesamtheit des Volks dazu berechtigt sind, bestimmte Aufgaben zu erledigen. Im engeren Sinn bestehen diese Aufgaben aus der Gesetzgebung.
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