Osteuropäische Krankenpfleger über Agenturen engagieren
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, osteuropäische Pflegekräfte anzustellen, sodass diese Ihnen die Betreuung abnehmen oder Sie unterstützen.
- Es gibt heutzutage verschiedene Agenturen, über die Sie Betreuungskräfte buchen können.
- Häufig arbeiten diese Agenturen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Die osteuropäischen Pflegekräfte sind in solchen Fällen in ihrer Heimat bei einem Unternehmen beschäftigt. Dort bezahlen sie Steuern und sind krankenversichert.
- Das Unternehmen, bei dem die Pflegekräfte angestellt sind, kann diese nun auf Aufforderung nach Deutschland schicken, sodass sie hier bei Ihnen arbeiten können, ohne direkt in Deutschland angestellt zu sein.
- Bis zu 24 Monate darf die osteuropäische Betreuungskraft nun in der Pflege und Betreuung tätig sein. Möchten Sie nach Ablauf dieser Frist weiterhin die gleiche Kraft beschäftigen, müssen Sie für zwei Monate eine Alternative finden. Diese Pause ist gesetzlich vorgesehen; im Anschluss darf die Betreuungskraft aber wieder nach Deutschland einreisen.
Oft bleibt einem nur noch die Möglichkeit eine polnische Pflegekraft zu engagieren, um auch im …
Eine Pflege über eine Agentur zu suchen, hat für Sie den Vorteil, dass die Vermittlung auf legalem Wege abläuft. Außerdem haben Sie einen Ansprechpartner, wenn es zu Problemen bei der Zusammenarbeit kommt.
Pflegekräfte selbst einstellen
Natürlich müssen Sie osteuropäische Pflegekräfte nicht über eine Agentur engagieren. Sie können auch selbst tätig werden. Passen Sie dann aber darauf auf, dass Sie sich unbedingt an die gesetzlichen Bestimmungen halten, damit Sie sich nicht versehentlich strafbar machen.
- Um legal vorzugehen, müssen Sie osteuropäische Pflegekräfte über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Arbeitsagentur engagieren. Andere Wege wären illegal. Die ZAV hilft Ihnen dann, eine Betreuung zu finden.
- Sie oder ein anderer Angehöriger werden im Fall der Fälle zum Arbeitgeber. Die Arbeitsagentur gibt Ihnen dann eine Betriebsnummer.
- Haben Sie sich für eine Haushaltshilfe entschieden, müssen Sie sie ordnungsgemäß behördlich melden und bei einer Krankenversicherung anmelden, sodass Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden können.
Dieser Weg ist legal, allerdings ist er mit einem erhöhten Aufwand verbunden.
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