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Nebenjob in der Ausbildung - das sollten Sie beachten

Suchen Sie einen Nebenjob zur Ausbildung.
Suchen Sie einen Nebenjob zur Ausbildung.
In der Ausbildung verdient man leider sehr wenig Geld. Das ist für viele ein Problem, das sie mit einem Nebenjob lösen. Wer einen Nebenjob in der Ausbildungszeit ausübt, sollte einige Hinweise beachten.

Verdienen Sie zu wenig Geld während Ihrer Ausbildung, sollten Sie zuerst staatliche Förderungen beantragen. Hierzu zählen Wohngeldzuschuss bei Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld und Berufsausbildungsbeihilfe. Die Voraussetzung ist, dass Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen.

Nebenjob in der Ausbildung ausüben

  • Suchen Sie sich zuerst einen Nebenjob, den Sie in der Ausbildungszeit, das heißt während der zwei bis drei Jahre, in denen Sie ausgebildet werden, zusätzlich ausüben können. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihren zusätzlichen Nebenjob unbedingt in den Abendstunden oder am Wochenende ausüben sollten. Sie haben sonst während Ihrer Ausbildung keine Zeit.
  • Nun halten Sie Rücksprache mit Ihrem Ausbilder. Versichern Sie ihm, dass Sie sich über zeitliche Grenzen informiert haben, dass Sie Ihren Nebenjob am Wochenende oder abends ausüben und nicht bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten werden.
  • Ihr Ausbilder darf Ihnen den Nebenjob in der Ausbildung nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Beachten Sie hierzu den nächsten Abschnitt dieser Anleitung.
  • Beachten Sie, dass die Arbeitszeiten in der Ausbildung und in dem Nebenjob addiert werden und dass Sie sich an die Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz halten müssen.

Wissenswertes über die Ausbildung und Nebenjobverbote

  • Ihr Ausbilder darf Ihnen den Nebenjob in der Ausbildung nicht verbieten, wenn er informiert wurde. Sprechen Sie mit Ihrem Ausbilder, bevor Sie den Arbeitsertrag für Ihren Nebenjob angenommen haben.
  • Ihr Ausbilder darf Ihnen den Nebenjob nur verbieten, wenn Sie bei einem Konkurrenzbetrieb arbeiten wollen oder der Nebenjob Ihre Leistung negativ beeinträchtigt.
  • Ein Minijob ist sicherlich für Sie die beste Lösung, in der Ausbildung zu arbeiten. Dies führt nicht dazu, dass Sie kein Kindergeld, Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe mehr beziehen, da der Minijob nicht anrechenbar ist.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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