Der Begriff des Nebenerwerbs bezieht sich im Allgemeinen auf eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit. Für die Abführung der Steuern ist man selbst verantwortlich.
Nebenerwerb als Minijobber oder Selbstständiger
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, neben Ihrem Hauptberuf noch einem Nebenerwerb nachzugehen. Sie können im Rahmen eines Minijobs zusätzlich Geld verdienen.
- Der Gesetzgeber hat für Minijobber umfassende Regelungen erlassen. Eine zweite infrage kommende Nebenerwerbsmöglichkeit ist die Aufnahme einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit.
- Wenn Sie im Nebenerwerb einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit nachgehen möchten, hält sich der allgemeine Bürokratie-Aufwand abgesehen von der etwaigen Gewerbeanmeldung in Grenzen. Das Finanzamt informiert entweder das Gewerbeamt oder Sie tun das im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit selbst.
- Im Rahmen dieser Anmeldephase müssen Sie dann einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflichen Tätigkeit" ausfüllen. Ihre Umsatz- und Gewinnerwartungen sollten Sie ruhig zurückhaltend angehen. Im zweiten Jahr Ihrer Tätigkeit werden Sie genauere Zahlen vorlegen können.
- In jedem Fall sollten Sie Ihren Arbeitgeber eine zusätzliche abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit melden. Lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich geben. Ein Grund für eine Erlaubnisverweigerung kann sein, wenn Sie in der gleichen Branche Ihrem Arbeitgeber Konkurrenz machen.
Als freiberuflich Tätiger müssen Sie jedes Jahr beim Finanzamt eine Einnahmenüberschussrechnung …
Kleinunternehmerregelung mit Vorteilen bei der Buchführung
Bei einer Nebentätigkeit (abhängige Beschäftigung) sorgt im Allgemeinen die Lohnbuchhaltung für die ordnungsgemäße Abführung von Steuern (und Sozialabgaben).
- Die oft gewählte Variante Minijob lässt sich frei von Steuern und weiteren Abgaben gestalten. Infrage kommt das Steuersparmodell für einen einzelnen Nebenjob.
- Üben Sie den Nebenerwerb als selbstständige Tätigkeit aus, unterliegen sämtliche Einnahmen der Steuerpflicht. Ausgaben von Fahrtkosten über Arbeitsmittel bis hin zu Arbeitszimmer können Sie natürlich im Rahmen der Gewinnermittlung geltend machen.
- Vereinfachen können Sie sich die gesamte Buchführung (Rechnungsstellung, Gewinnermittlung), indem Sie die Kleinunternehmerregelung beanspruchen. Dazu muss Ihr Umsatz (nicht Gewinn) im ersten Jahr unter 17.500 Euro bleiben.
Fazit: Als Unternehmer im Nebenberuf müssen Sie Steuern auf Einkünfte zahlen. Angeben müssen Sie in Anlagen Ihrer Einkommenssteuererklärung Einnahmen und Ausgaben, auch wenn Sie nur gelegentlich tätig sind und das Finanzamt bisher noch nicht informiert haben.
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