Das Aufbauseminar hilft dem Fahranfänger auf den richtigen Weg zu kommen
- Über den Sinn der Probezeit für Führerscheinneulinge kann man sicherlich streiten, über Statistiken selbstverständlich auch, aber dennoch bleibt die Tatsache, dass die Unfallzahlen dieser Personengruppe, nach der Einführung der Probezeit, rückläufig sind. Dies beweist schon ein wenig, dass die Unfallstatistik, in der Führerscheinneulinge vor der Einführung der "Bewährungsfrist" von 2 Jahren führend waren, so falsch nicht gewesen sein kann. In diesem Zeitraum im Straßenverkehr erzielte Punkte führen schließlich unweigerlich zu einem Aufbauseminar.
- Dadurch, dass der Fahranfänger sich ständig der Gefahr bewusst sein muss, seinen Führerschein innerhalb der ersten zwei Jahre schneller verlieren zu können als beispielsweise ein Verkehrsteilnehmer, der seine Fahrerlaubnis schon - ohne auffällig geworden zu sein - über die besagte Frist "gerettet" hat, wird eine gewisse Besonnenheit konditioniert worden sein, die im Endeffekt einen kleinen Erfolg erbringen konnte.
- Aber leider gibt es auch im Bereich des Führerscheins auf Probe die Unbelehrbaren, denen es nicht einfällt, durch ein auferlegtes Aufbauseminar zu lernen, sondern es vorziehen, schon kurz danach wieder "in die Punkte zu fahren".
Erneute Punkte wiegen etwas schwerer
- Zu einer Nachschulung werden Führerscheinbesitzer auf Probe aufgefordert, sobald sie es geschafft haben, einen schwerwiegenden A-Verstoß wie beispielsweise Fahrerflucht, Alkohol am Steuer sowie zu dichtes Auffahren oder zwei weniger schwerwiegende B-Verstöße wie z. B. abgefahrene Reifen, Kennzeichenmissbrauch oder Telefonieren ohne Freisprechanlage begangen zu haben.
- Wer sein auferlegtes Aufbauseminar nicht in der festgesetzten Zeit absolviert, hat seine Fahrerlaubnis damit erst einmal verwirkt. Wer diese Nachschulung geläutert beendet, ist dadurch jedoch nicht automatisch vor weiteren Konditionierungen gefeit.
- Qualifiziert sich jemand ein zweites Mal für die Teilnahme an einer besonderen Schulung, so wird hier eine Verwarnung ausgesprochen und ein verkehrspsychologisches Beratungsgespräch empfohlen.
- Wer es jetzt tatsächlich fertigbringt, wieder alle negativen Voraussetzungen zu erfüllen, verliert nun letztendlich seine Fahrerlaubnis - genug ist genug.
- Nach einer eventuellen Neuerteilung kommen absolut uneinsichtige Fahrzeugführer bei nochmaliger Wiederholung der erforderlichen Ansprüche, die zu einer Nachschulung führen würden, in den Genuss einer MPU, die dann hoffentlich dafür Sorge trägt, dass beendet wird, was beendet werden muss.
Sie haben Ihren Führerschein in den letzten zwei Jahren gemacht und sind während der Probezeit …
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