So beantragen Sie Ihren Mutterschaftsurlaub
Schon wenn Sie schwanger sind, sollten Sie sich überlegen, wie Sie die Zeit nach der Schonfrist mit Ihrem Baby gestalten möchten. Es ist ratsam sich über alle Anträge und Formulare schon im Voraus zu informieren bzw. diese bereitzulegen. So können Sie die Zeit nach der Geburt voll und ganz Ihrem Baby widmen.
- Es wird zwischen Mutterschutz und Elternzeit unterschieden. Die Elternzeit wird meist als Mutterschaftsurlaub bezeichnet.
- Mutterschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt. Sollte Ihr Kind eher oder später zur Welt kommen, verschiebt sich die Dauer nach hinten oder nach vorne. Ihnen geht von dieser Frist keine Zeit verloren. Bei einer Frühgeburt verlängert sich der Mutterschutz auf 12 Wochen nach der Entbindung.
- Das Gesetz schützt Schwangere und Mütter vor Kündigung. Im Mutterschutz darf die schwangere Frau bzw. die junge Mutter nicht beschäftigt werden. Nimmt die Frau im Anschluss an den Mutterschutz Ihre Elternzeit, darf der Arbeitgeber ebenfalls keine Kündigung aussprechen und muss die Stelle bei Wiederaufnahme der Tätigkeit frei halten.
- Da Schwangere per Gesetz über besonderen Schutz verfügen empfiehlt es sich, dem Arbeitgeber möglichst früh mitzuteilen, dass Sie schwanger sind. Eine bindende Pflicht zur Bekanntgabe gibt es nicht. Hier ist das Vertrauensverhältnis ausschlaggebend. Eine Faustregel besagt, nicht zu früh, aber bis zum Ablauf des 3. Monats sollte man den Arbeitgeber schriftlich in Kenntnis setzen. Dabei brauchen Sie noch keine Angaben über die Dauer Ihrer geplanten Elternzeit anzugeben.
- Informieren Sie auch Ihre Krankenkasse, dass Sie schwanger sind. Die Kasse wird Ihnen 6 Wochen vor der Geburt ein Formular für die Beantragung des Muttergeldes zuschicken. Es ist vom Arbeitgeber zu unterschreiben, weil sich Krankenkasse und Arbeitgeber das Muttergeld während des Mutterschutzes teilen. Zusätzlich erhalten Sie viele nützliche Informationen und Tipps während der Schwangerschaft von Ihrer Krankenkasse.
- Den Mutterschaftsurlaub oder die Elternzeit beantragen Sie nach der Geburt schriftlich bei der zuständigen Familienkasse. Den Antrag können Sie aus dem Netz herunterladen. Für den Antrag benötigen Sie dazu die Geburtsurkunde, ein Schreiben von Ihrer Krankenkasse, Ihre Steuernummer und alle Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.
- Die Dauer der geplanten Elternzeit sollten Sie ebenfalls schriftlich bis spätestens 6 Woche nach der Geburt Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Dann sollte dem Mutterschaftsurlaub nichts mehr im Wege stehen.
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