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Muttermal weglasern lassen? - Entscheidungsanleitung

Jeder kennt sie, fast jeder hat zumindest einige davon: Muttermale. Sie sind ein besonderes, individuelles Kennzeichen, fallen an vielen Stellen nicht unangenehm auf und werden von Einigen sogar als Schönheitsfleck bezeichnet. Sind sie jedoch besonders groß, kommen in großer Anzahl oder an einer auffälligen Stelle (z.B. im Gesicht) vor, so werden sie oft als störend empfunden und manch einer verspürt den Wunsch, sie einfach weglasern zu lassen. Doch worauf sollten Sie dabei achten?

Nicht jedes Muttermal kann man weglasern.
Nicht jedes Muttermal kann man weglasern.

Voruntersuchung der Muttermale

  • Für jedes Muttermal und jede andere Hautveränderung gilt: Bevor Sie sie  – wie auch immer – entfernen lassen, müssen Sie unbedingt einen Hautarzt aufsuchen, der abklärt, ob die Hautveränderung gut- oder bösartig ist. In der Regel führt der Dermatologe dabei eine Untersuchung mittels sog. Auflichtmikroskop durch. Je nach Ergebnis entscheidet sich das weitere Vorgehen. Die allermeisten Muttermale stellen sich dabei als ungefährlich heraus.
  • Falls aber auch nur die geringste Unklarheit in Bezug auf die Gutartigkeit der Hautveränderung besteht, so wird diese im Rahmen einer kleinen Operation vollständig entfernt. Das entnommene Gewebe wird an ein spezielles Labor gesendet und von einem Pathologen mikroskopisch untersucht. Die Bescheinigung der Gutartigkeit ist deshalb so wichtig, da beim Lasern das Muttermal durch Verdampfen vollständig zerstört wird und somit eine anschließende Untersuchung nicht mehr möglich ist.

Welche Hautveränderungen für das Weglasern geeignet sind

  • Doch auch, wenn die Untersuchung des Pathologen Unbedenklichkeit bescheinigt, so ist nicht jede Hautveränderung für das Weglasern geeignet. So sollten etwa pigmentierte Leberflecken nicht mittels Laser entfernt werden. Gut lasern lassen sich hingegen Hautveränderungen, die aus der Oberhaut hervorgehen, sog. epidermale Nävi. Zu diesen zählen etwa die Altersflecken. Auch Cafe aut lait-Flecken können weggelasert werden.
  • Ein nicht pigmentiertes, gutartiges Muttermal kann per Laserbehandlung schonend entfernt werden. Dabei kann die Behandlung ambulant und unter lokaler Betäubung durchgeführt werden. Im Anschluss bildet sich ein Schorf, der innerhalb einiger Tage abfällt.
  • Das Weglasern von Muttermalen ist nur für kosmetische Zwecke geeignet. Daher übernehmen die Krankenkassen die Kosten in aller Regel nicht. Erkundigen Sie sich daher am besten im Vorfeld über die Kosten, die auf Sie zukommen.
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