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Muss mich eine Krankenversicherung aufnehmen? - Hinweise

Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind bei Vorliegen einer Versicherungspflicht gezwungen, jeden Antragsteller aufzunehmen - und zwar unabhängig von dessen persönlichen Gesundheitsrisiken. Unter bestimmten Voraussetzungen muss jedoch auch eine private Krankenversicherung einen Antragsteller aufnehmen.

Eine Krankenversicherung sollte jeder haben.
Eine Krankenversicherung sollte jeder haben.

Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht in einer Krankenkasse. Das führt dazu, dass auch private Krankenkassen Antragsteller unter Umständen nicht zurückweisen dürfen - in der Praxis geschieht dies jedoch bisweilen.

Wann eine private Krankenversicherung den Antragsteller aufnehmen muss

  • Der Zwang zum Abschluss eines Versicherungsvertrages ergibt sich für die privaten Krankenkassen aus § 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Gem. § 12 Abs. 1a VAG ist ein privater Krankenversicherer verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, dessen Leistungen denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Dieser Basistarif darf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nicht übersteigen - in der Regel liegt er daher so hoch wie der höchstmögliche Beitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen.
  • Wohnt jemand in Deutschland und ist nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, so muss ihn der private Krankenversicherer unabhängig von der individuellen Gesundheitssituation aufnehmen. Eine Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht jedoch auch dann, wenn zuletzt keine private, sondern eine gesetzliche Versicherung bestand, s. § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a) SGB V. 
  • Private Krankenversicherungsunternehmen lehnen Anträge auf Aufnahme häufig zunächst ab, obwohl sie zum Abschluss eigentlich gezwungen sind. Unter Umständen hilft dann nur noch der Weg über die Gerichte.

Sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern

  • Besteht Versicherungspflicht im gesetzlichen System - beispielsweise aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - dann muss eine gesetzliche Krankenkasse den Antragsteller unabhängig vom Gesundheitszustand bzw. Krankheitsrisiko aufnehmen. Im Regelfall kann sich der Antragsteller die Krankenkasse aussuchen.
  • Eine Ausnahme gilt jedoch für diejenigen, die früher einmal gesetzlich krankenversichert waren und dann - etwa während einer selbstständigen Tätigkeit - keinen Krankenversicherungsschutz hatten. Hier ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig, bei der zuletzt eine Versicherung bestand.

Ein eine private Krankenkasse muss einen Antragsteller unter gewissen Voraussetzungen im Basistarif versichern. Dies ergibt sich aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz.

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