Alle Kategorien
Suche

Muss man Lottogewinne versteuern? - Wissenswertes zum Lottogewinn

Die Frage, muss man Lottogewinne eigentlich versteuern, wird häufig gestellt. Dabei ist die Beantwortung der Frage ganz einfach, weil die gesetzlichen Regelungen zur Versteuerung von Gewinnen beim Lotto eindeutig sind. Die Gesetze in Deutschland besagen, dass man Lottogewinne, unabhängig von der Höhe, nicht zu versteuern braucht.

Lottogewinne sind von der Steuer befreit.
Lottogewinne sind von der Steuer befreit.

Hinsichtlich der Versteuerung von Lottogewinnen bestehen vielerorts dennoch Unklarheiten. Lottogewinne wären zwar bei der Auszahlung steuerfrei, doch nach dem ersten Jahr müsse man Steuern bezahlen. Doch logisch betrachtet, kann das gar nicht so stimmen.

Lottogewinne muss man nicht versteuern

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass durch das Lottospielen erzielte Gewinne nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommenssteuergesetzes gehören und daher auch nicht besteuert werden. Der Staat verzichtet allerdings nicht auf seine Steuer. Diese zieht er bereits im Voraus, bei der Bezahlung der einzelnen Lotto-Tipps ein.

  • Die Gewinnausschüttung beispielsweise beim Lotto "6 aus 49" erfolgt nur zu 50 Prozent. Die anderen 50 Prozent gehen dem Staat als Spielsteuer oder, zweckgebunden, den Haushalten der jeweiligen Bundesländer zu. 
  • Versteuern muss man hingegen all jene Erträge, die aus der Anlage von Lottogewinnen entstehen. Legt man einen Lottogewinn von 10.000 Euro bei der Bank an und erhält dafür Zinsen, werden diese bei Fälligkeit mit einer 25 Prozent hohen Abgeltungssteuer durch das Finanzamt belegt.

Eine Vermögenssteuer gibt es in Deutschland nicht

Die Anlage eines Lottogewinns oder von Teilen davon, kann, je nach Form, jedoch Steuern verursachen. 

  • Wie sieht das bei einem Millionengewinn aus. Dann verfügt man doch über ein großes Vermögen. Vermögenssteuer müsste dann doch wenigstens anfallen. Wenn diese Steuer in Kraft wäre, würde man damit den Lottogewinn versteuern. Seit einigen Jahren hat sich Deutschland von der Erhebung einer Vermögenssteuer verabschiedet. 
  • Wer seinen Lottogewinn verschenkt oder vererbt, sorgt dafür, dass unter bestimmten Umständen Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Auch der Haus- und Grundstückkauf geht nicht ohne Steuern zu zahlen ab. In jedem Fall wird eine Grunderwerbssteuer erhoben.

Beim Lottogewinn selbst fallen also keine Steuern an. Danach sieht das schon anders aus. Dann kann ein Lottogewinn durchaus Steuern verursachen.

Teilen: