Grundsätzliches zu Schecks
- Ein Scheck ist eine unbedingte Zahlungsanweisung an Ihre Bank, dass diese aus Ihrem Guthaben den im Scheck genannten Betrag an den Inhaber des Wertpapiers auszahlt. Sie können lediglich über den Vermerk "zur Verrechnung" verlangen, dass der Betrag nicht in bar ausgezahlt wird, sondern auf ein Konto.
- Jeder weitere Vermerk auf der Anweisung wird nicht beachtet werden. Auch eine Datierung in die Zukunft, damit der Betrag erst ausgezahlt wird, wenn die Ware ausgeliefert wurde, ist ohne Belang.
- Da es sich um eine unbedingte Zahlungsanweisung handelt, können Sie sich auch nicht auf Vereinbarungen verlassen, dass die Ausstellung und Hinterlegung nur zur Sicherheit erfolgt, der Empfänger davon aber keinen Gebrauch macht. Dieser Vereinbarung wird gerne getroffen, wenn keine komplette Vorkasse vereinbart wird, sondern nur ein Teilbetrag angezahlt werden muss. In dem Fall wird der Scheck oft als Sicherheit hinterlegt, die Bezahlung erfolgt dann aber in einer Summe nach Fertigstellung.
Probleme mit dieser Zahlungsmethode bei Vorkasse
- Da ein Scheck von Ihrer Bank nicht ausgezahlt werden muss, wenn Ihr Konto keine ausreichende Deckung aufweist, wird der Empfänger nicht den Eingang des Dokuments als Tag der Zahlung ansehen, sondern den Tag, an dem der Betrag wertgestellt wird. Wenn Sie Pech haben verzögert sich die Auslieferung beträchtlich, denn Sie müssen eine Postlaufzeit von bis zu 3 Tagen berücksichtigen und eine Bearbeitungszeit von bis zu einer Woche bei der Bank. Die Wertstellung erfolgt dann zwar rückwirkend, der Empfänger der Vorkasse erfährt aber erst am Buchungstag davon.
- Im Vergleich zu einer Überweisung ist diese Art der Zahlungsanweisung recht unsicher. Das Dokument kann auf dem Postweg verloren gehen, Sie haben keine Garantie, dass Ihr Geld bei dem von Ihnen gewünschten Empfänger gutgeschrieben wird. Jeder den in den Besitz des Dokuments gelangt kann es einlösen.
- Besonders wenn ein Unbekannter diese Art der Vorauskasse verlangt, sollten Sie vorsichtig sein, denn Sie haben keinen Beleg, wer den Scheck in Empfang nimmt und wer ihn einlöst. Im Zweifel werden Sie beweisen müssen, dass zum Beispiel Herr Müller aus Köln das Geld empfangen hat und daher die Ware liefern muss, obwohl ein Herr Maier auf den Philippinen das Dokument eingelöst hat. Bei anderen Zahlungsmethoden können Sie sich immer an den Inhaber des Kontos halten, im Fall des Schecks ist dies problematisch.
Der Verrechnungscheck, wie jeder Scheck aus juristischer Sicht eine Urkunde, wird im …
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