Der Mindestlohn im Bewachungsgewerbe ist allgemeinverbindlich. D.h. er gilt nicht nur für Firmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbands sind, sondern für alle Unternehmen der Branche.
Der Tarifvertrag im Bewachungsgewerbe
Die Angestellten im Bewachungsgewerbe werden durch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vertreten. Diese hat 2010 mit dem BDWS - dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen - einen Tarifvertrag für Beschäftigte im Wachgewerbe, Sicherheitsdienst und Bauten- sowie Objektschutz ausgehandelt.
- Der entsprechende Tarifvertrag galt zunächst nicht für alle Angestellten der Branche, denn nicht alle Sicherheitsunternehmen sind auch Mitglied des Arbeitgeberverbands BDWS. Es handelte sich also noch nicht um einen richtigen Mindestlohn. Daher wurde ein Antrag an die damalige Arbeitsministerin (Ursula von der Leyen) gestellt, diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.
- Nur allgemeinverbindliche Verträge gelten für alle Beschäftigten eines Fachbereiches und nicht nur für Angestellte in bestimmten tarifgebundenen Firmen. 2011 wurde der Vertrag dann schließlich für allgemeinverbindlich erklärt und muss daher von allen Arbeitgebern des Bewachungsgewerbes im In- und Ausland, deren Angestellte in Deutschland beschäftigt sind, angewendet werden. Dadurch ist ein wirklicher Mindestlohn entstanden.
Der Mindestlohn und die Entgeltstufen
- Der Mindestlohn im Bewachungsgewerbe beträgt seit 2013 in der untersten Lohngruppe 7,50 EUR. In den alten Bundesländern sind die Gehälter jedoch teilweise etwas höher. Den höchsten Stundenlohn haben Beschäftigte in Baden-Württemberg; hier erhalten Sie 8,90 EUR pro Stunde.
- In Bayern gelten 8,42 EUR pro Stunde und in Nordrhein-Westfalen 8,23 EUR. In Hessen erhalten Sie pro Stunde 7,76 EUR und in den anderen altdeutschen Bundesländern (Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie Schleswig-Holstein) sind es 7,50 EUR.
- Diese Löhne sind als eine Art Grundlohn oder Mindestlohn zu verstehen, d.h. sie stellen die untere Grenze dessen dar, was Angestellte im Bewachungsgewerbe mindestens erhalten müssen. Weniger darf nicht bezahlt werden.
- Die Gehälter können aber durchaus höher sein, etwa wenn besondere Voraussetzungen an einen Mitarbeiter gestellt werden, dieser Nachtschichten leistet, am Wochenende arbeitet oder schon langjährig in einem Unternehmen tätig ist. Wer etwa auch Geld- und Werttransporte übernimmt, erhält in den neuen Bundesländern ab 2013 wenigstens 10,00 EUR pro Stunde brutto.
In vielen Bereichen des Handwerks regelt ein Tarifvertrag, wie viel Gehalt Angestellte in der …
(Stand: September 2013)
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