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Mindestalter, um online bestellen zu dürfen? - Das sollten Sie wissen

Wer an einem Internetanschluss sitzt, agiert weitgehend anonym. Die Anonymität klärt sich aber, wenn Sie rechtsgeschäftlich tätig werden. Dann kommt es in der Regel darauf an, ob Sie online bestellen dürfen. Auch insoweit gibt es ein Mindestalter.

Mindestalter schützt vor Überschuldung.
Mindestalter schützt vor Überschuldung.

Das Angebot im Internet ist überwältigend. Um aber online bestellen und kaufen zu dürfen, kommt es auf Ihr Mindestalter an. Also sollten Sie die Grundsätze kennen und wissen, was Sie dürfen oder unterlassen sollten.

Dieses Mindestalter sieht das Gesetz vor

  • Wenn Sie etwas bestellen, werden Sie rechtsgeschäftlich tätig, mit dem Ziel, einen Kaufvertrag abzuschließen. Auch wenn Sie älter sind: Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist der Mensch absolut geschäftsunfähig. Sind Sie älter als 7 Jahre, sind Sie zumindest bedingt geschäftsfähig. Erst wenn Sie 18 Jahre alt sind, gelten Sie als voll geschäftsfähig und dürfen - im Rahmen von Gesetz und Moral - tun und lassen, was Sie wollen.
  • Im Mindestalter von 7 bis 18 Jahren brauchen Sie grundsätzlich die Genehmigung Ihres gesetzlichen Vertreters. Das ist in der Regel ein Elternteil, Vormund oder Betreuer. Ohne dessen Zustimmung bleibt Ihr Geschäft unwirksam. Erst die Genehmigung macht es wirksam.

Über den Taschengeldparagrafen bestellen

  • Ihr Geschäft ist ausnahmsweise wirksam, und zwar auch ohne die Genehmigung Ihres gesetzlichen Vertreters, wenn Sie das Geschäft mit den Mitteln Ihres Taschengeldes realisieren können. Wo die Grenze des möglichen Betrages verläuft, ist nicht näher bestimmt (Taschengeldparagraf).
  • So könnten Sie online beispielsweise eine Jacke bestellen und kaufen, nicht aber einen Laptop für 1.000 €, da Sie damit die Möglichkeiten Ihres Taschengeldes voraussichtlich übersteigen würden. In der Regel wird sich die Verkäuferseite aber auch nicht darauf einlassen, dass Sie etwas mit den Mitteln Ihres Taschengeldes bestellen wollen, da diese Gegebenheiten verkäuferseits nicht nachprüfbar sind. Ist Ihr Taschengeld zu gering, können Sie den Kaufvertrag nämlich genauso wenig erfüllen.

Auch online ist Ihre Person überprüfbar

  • Das Problem besteht ungeachtet all dieser rechtlichen Gegebenheiten aber eher darin, dass der Verkäufer auf Ihrer Vollährigkeit besteht und den Kaufabschluss ablehnt, wenn Sie das Mindestalter nicht erreichen.
  • Viele Verkäufer verlangen die Angabe des Geburtsdatums und prüfen Ihr Alter über die SCHUFA, eine Auskunftei oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt.
  • Weniger schwierig ist der Bestell- und Bezahlvorgang, wenn Sie bereits über eine Kreditkarte (auch Prepaidkarte) oder ein lastschriftfähiges Bankkonto verfügen. Dann hat der Verkäufer die Sicherheit, dass Sie die Bestellung bezahlen können und wird in der Regel ohne Weiteres bereit sein, Ihre Bestellung auszuführen.

Sie sollten kein Risiko eingehen

  • Lassen Sie sich nicht verleiten, Ihr Mindestalter höher anzusetzen, als es ist. Sie setzen sich dem Verdacht des Betruges (Eingehungsbetrug beim Vertragsabschluss) aus und könnten sich viel Ärger einhandeln.
  • Besser ist, wenn Sie einen Erwachsenen bitten, für Sie online zu bestellen, vorausgesetzt, die Frage der Bezahlung ist geklärt. Oder kaufen Sie die Ware in einem Ladengeschäft. Dort wird weniger nach dem Mindestalter als nach Ihrem Bargeld gefragt.
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