Einen Mietvertrag für eine Ferienwohnung abzuschließen, sollte für Vermieter selbstverständlich sein. Nur so können Sie Rechte und Pflichten der Parteien dokumentieren und auch Ihren Gästen vor Augen führen, was Sie von ihnen erwarten und was umgekehrt die Gäste von Ihnen als Vermieter erwarten dürfen.
So füllen Sie den Mietvertrag mit Inhalt
- Da Sie Ihre Mieter im Regelfall nicht kennen, ist es wichtig, deren Personalien im Mietvertrag zu erfassen. Versuchen Sie, den Mieter zu googeln, und stellen Sie dessen tatsächliche Existenz fest, indem Sie die Daten mit den Angaben im Internet auf Übereinstimmung prüfen.
- Beschreiben Sie das Mietobjekt oder nehmen Sie Bezug auf einen Prospekt oder eine Website. Dies ist wichtig für eventuelle Gewährleistungsansprüche des Mieters.
- Legen Sie fest, mit wie vielen Personen der Mieter einzieht.
- Schließen Sie jegliche Untermiete aus.
- Klären Sie, wie die Ferienwohnung übergeben wird. Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Objekt sauber und vertragsgemäß samt Inventar in einem ordentlichen Zustand zurück übergeben werden muss.
Ein Mietvertrag besteht nur zwischen den Personen, die ihn abgeschlossen und sich als Mieter und …
Eine Anzahlung für die Ferienwohnung ist üblich
Wenn Sie eine Anzahlung verlangen, übertreiben Sie nicht. Üblicherweise werden Beträge von bis zu 20 % des Aufenthaltspreises verlangt.
- Legen Sie fest, bis zu welchem Datum Sie die Restzahlung erwarten. Machen Sie ausdrücklich klar, dass der Mietvertrag bereits mit der Unterzeichnung beider Parteien zustandekommt und der Mieter auch bei ausbleibender Restzahlung zur Zahlung (Stornokosten) verpflichtet bleibt. Machen Sie auch klar, dass der Mieter die Ferienwohnung erst nach Zahlung des Restpreises nutzen kann.
- Da Sie immer mit einem Rücktritt des Mieters rechnen müssen, sollten Sie Ihren Schaden in pauschalierter Form festsetzen. Im Regelfall können Sie nicht 100 % der Miete verlangen. Setzen Sie Zeiträume fest, in denen ein bestimmter Prozentsatz der Miete als Stornogebühr zu bezahlen ist. Stellen Sie klar, dass sich die Stornogebühr ab dem Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Ihnen berechnet.
- Gestehen Sie dem Mieter zu, einen akzeptablen Ersatzmieter vorzuschlagen, der in den Mietvertrag eintritt. Mieter und Ersatzmieter sollten solidarisch für die Miete haften.
- Im Idealfall übergeben Sie die Ferienwohnung persönlich an Ihren Mieter. Dies schafft gegenseitiges Vertrauen und erleichtert es, eventuelle Unstimmigkeiten vor dem Einzug oder während des Aufenthalts zu bereinigen.
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