Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gibt es bereits seit 1996. Im Jahr 2009 wurde das 2. AFBG-Änderungsgesetz beschlossen. Seitdem können mit Meister-BAföG auch Zweitfortbildungen gefördert werden.
Meister-BAföG - Fortbildungsfinanzierung für Berufspraktiker
Im Gesetz ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen festgeschrieben. Gefördert werden Meisterkurse oder weitere Lehrgänge, die vergleichbare Abschlüsse (Techniker, Betriebswirt, Fachkaufleute) ermöglichen.
- Neben der geförderten Fortbildung sieht das Gesetz Darlehensteilerlasse vor. Damit werden Anreize zum erfolgreichen Abschluss beziehungsweise zu einer Existenzgründung geschaffen.
- Das Gesetz ist so gestaltet, dass es in grundsätzlich allen Berufsbereichen berufliche Fortbildung fördert und das unabhängig von der Durchführungsform. Infrage kommen Voll- und Teilzeit, außerschulische Bildung oder Fernunterricht. Allerdings ist die Förderung an einige persönliche, zeitliche und qualitative Anforderungen geknüpft.
- Nachdem früher Hochschulstudenten oder Schüler für BAföG infrage kamen, können mittlerweile auch Berufspraktiker Fortbildungslehrgänge vollständig über das sogenannte Meister-BAföG gefördert erhalten.
Wer als Arbeitnehmer beruflich weiterkommen und beispielsweise seinen Meister machen möchte, hat …
Finanzielle Förderung als Zuschuss und Darlehen
Die Höhe der finanziellen Leistungen richtet sich nach dem Maßnahmebeitrag. Die anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden maximal bis 10.226 Euro gefördert (Stand 4/2013).
- Alle Kosten, einschließlich einer Prüfungsgebühr, müssen nachgewiesen werden. Dazu müssen Sie eine Kopie des Kostenbescheides an die Behörde schicken, die Ihren Antrag bewilligt hat. Der Maßnahmebeitrag setzt sich aus zwei Anteilen zusammen. Ein Teil ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30,5 Prozent, der andere ein Bankdarlehen.
- Das Darlehen erhalten Sie während Ihrer Fortbildung und einer sich anschließenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei. Meist erstreckt sich diese Zeit auf zwei Jahre, in Ausnahmefällen sind sechs Jahre möglich.
- Für zukünftige Existenzgründer sieht das Fördergesetz besonders günstige Rückzahlkonditionen vor. Eine Verpflichtung, das Ihnen zustehende Darlehen in Anspruch zu nehmen, besteht nicht.
Hinweis: Wenn eine Bildungsmaßnahme dem Bereich der Berufsfortbildung zugeordnet werden kann, lassen sich damit zusammenhängende Aufwendungen steuerlich absetzen. Als Werbungskosten werden unter anderem Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegung sowie Computer und Fachliteratur anerkannt.
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