Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Maler und Lackierer im Überblick
- Für die 3-jährige Ausbildung zum Maler und Lackierer wird laut Gesetz keine bestimmte Vorbildung vorausgesetzt.
- Sowohl Schulen, die diese Ausbildung anbieten, als auch Betriebe stellen größtenteils Bewerber mit einem Hauptschulabschluss ein.
- Unter 18-jährige müssen - wenn vom Arbeitgeber gewünscht - eine Bescheinigung ihres Arztes beibringen, die die Erstuntersuchung dokumentiert.
- Für die Ausbilder sind gute Noten in den Fächern Chemie, Mathematik und Technik bzw. Werken wichtig.
- Gute Kenntnisse im Fach Chemie sind wichtig, um chemische Reaktionen von verschiedenen Oberflächen auf die aufgemalte Farbe zu erkennen und zu verstehen.
- Gute Noten in Mathematik sind hilfreich für Flächenberechnungen, das Zusammenstellen der richtigen Mischverhältnisse der benötigten Farben und das Ausrechnen von Bedarfszahlen. Außer dem Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren und Dividieren sollte man auch den Dreisatz und die Prozentrechnung beherrschen.
- Die Fächer Werken und Technik dürfen auch nicht vernachlässigt werden, da dieser Beruf nun mal ein handwerklicher ist und eine Eignung schon an diesen Noten erkennbar wäre.
Wer den Beruf des Dachdeckers ergreifen möchte, sollte sich vorher über Gehalt und …
Gehalt eines Malers und Lackierers - das könnten Sie verlangen
- Wer eine schulische Ausbildung zum Maler und Lackierer macht, erhält keine Ausbildungsvergütung.
- Unter bestimmten Bedingungen kann der Azubi allerdings BAföG beantragen.
- Wer eine Ausbildung im Betrieb mit gleichzeitigem Berufsschulunterricht absolviert, kann - abhängig von Schwankungen, die durch Faktoren wie Branche und Region, Tarifverträge oder freie Wirtschaft bestimmt werden - im 1. Ausbildungsjahr ca. 440 Euro an Ausbildungsgehalt erhalten. Im 2. Lehrjahr wären ca. 500 Euro denkbar und im letzten Jahr 630 Euro.
- Nach der Ausbildung kann man ein Bruttomonatsgehalt zwischen 2200 und 2500 Euro erzielen, hier liegen die gleichen Faktoren wie bei der Ausbildungsvergütung zugrunde.
- Außerdem sind Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zulagen und vermögenswirksame Leistungen Verhandlungssache eines jeden Arbeitgebers und Arbeitnehmers.
Der Beruf des Malers und Lackierers ist ein kreativer und zugleich handwerklicher Job. Die Ausbildung wird auch von berufsbildenden Einrichtungen angeboten, an welchen sich oftmals auch Schüler ohne Bildungsabschluss bewerben können.
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