Das Mahnwesen kann Teil einer Verkaufsabwicklung werden
- Das Gesamtbild Verkauf hat sich im Laufe der Jahre gewandelt. Heute werden viel häufiger Verkäufe über das Teleshopping oder auch über das Internet abgewickelt. Einige Verkäufer wickeln den Verkauf per Nachnahme ab, bei der Sie die Ware erst gegen Erhalt des Geldes in Empfang nehmen dürfen, andere versenden die Ware nur gegen Vorkasse. Dies hat für den Verkäufer den Vorteil, dass er zuerst das Geld hat, bevor er seine Ware versendet. Für Reklamationen allerdings hat hier der Kunde das Nachsehen, da er nur sehr schwer sein Geld wieder zurückbekommt.
- Andere Versender liefern die Ware in den meisten Fällen nach einer Bonitätsprüfung gegen Rechnung. Hier wird schon bei der Rechnungsstellung das Fälligkeitsdatum genannt, zu dem das Geld spätestens beim Händler sein muss. Reagiert der Kunde nicht auf diesen Termin, so schickt der Verkäufer 10 bis 14 Tage nach Fälligkeitsdatum zunächst eine Zahlungserinnerung, denn man kann schon einmal eine Rechnung vergessen.
Das Mahnverfahren benötigt mindestens zwei Mahnungen
- Zwischen 15 und 25 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum des Rechnungsbetrages kann der Verkäufer mit einer ersten Mahnung das Mahnwesen einläuten. Reagiert der Kunde auch nicht auf diese erste Mahnung, so hat der Verkäufer das Recht, 30 Tage nach Fälligkeit eine zweite Mahnung zu schreiben mit dem Hinweis, dass zunächst eine Liefersperre ausgesprochen und vollzogen wird.
- Genau 50 Tage nach Fälligkeit der Rechnung hat der Verkäufer das Recht, mit der dritten Mahnung eine letztmögliche gütliche Einigung vorzunehmen, um an sein Geld zu kommen. Dabei kommt in dieser Mahnung auch der Hinweis „Reagieren Sie auch nicht auf diese Mahnung, so wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.“
- Das gerichtliche Mahnverfahren wird genau 60 Tage nach Fälligkeitsdatum eingeleitet durch den Verkäufer, indem er bei Gericht einen Mahnbescheid beantragt. Hierauf hat der Kunde 14 Tage Zeit, den Mahnbescheid anzunehmen und zu bezahlen oder diesem zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Verkäufer das Recht, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen und die Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher durchführen zu lassen.
Vielen Schuldnern entstehen aufgrund ihrer Ignoranz hohe Kosten. Sie zahlen ihre Rechnungen nicht …
- Jeder einzelne Schritt des Mahnwesens ist für den Kunden mit zusätzlichen Kosten verbunden. So kostet ein Formular für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in einem guten Schreibwarengeschäft 2 Euro. Für das Ausstellen eines Mahnbescheides müssen Sie als Gläubiger in Vorleistung treten und eine Gerichtsgebühr entrichten, die sich nach der Höhe des Streitwerts richtet und die Sie in den Vollstreckungsantrag einfließen lassen. Die Gebühren des Gerichtsvollziehers richten sich nach dem Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG).
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