- Ein Mahnungsschreiben ist die Aufforderung an eine andere Person, eine vereinbarte Leistung endlich zu erbringen. Es ist letztlich mit der Androhung weiterer Konsequenzen verbunden. Voraussetzung ist, dass die geforderte Leistung fällig ist, und die angemahnte Person verpflichtet ist, diese Leistung tatsächlich zu erbringen.
- Sie können ein Mahnungsschreiben in verschiedenen Härtegraden formulieren. Diese beginnen bei einer höflichen Anfrage, wann mit der Leistung zu rechnen ist, über die mit Nachdruck formulierte Aufforderung, endlich zu leisten, bis hin zur ultimativen und mit einer Fristsetzung verbundenen Aufforderung zur Leistung und der Erklärung, die Annahme der Leistung nach Fristablauf zu verweigern.
- Die Fälligkeit einer Leistung legen Sie am sichersten durch die Vereinbarung eines kalendermäßig bestimmten Datums fest. Erfolgt die Leistung an diesem Tag nicht, ist der zur Leistung Verpflichtete automatisch in Verzug. Eigentlich brauchen Sie dann überhaupt kein Mahnungsschreiben mehr zu formulieren, sondern können sofort weitergehende Rechte geltend machen, wie den Rücktritt vom Vertrag erklären, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages fordern.
Ein Mahnungsschreiben muss sich am Vertragstyp orientieren
Je nach der vertraglichen Grundlage der Leistungsvereinbarung müssen Sie einige Besonderheiten berücksichtigen.
- Wenn Sie beim Autohändler einen Neuwagen gekauft und nur eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart haben, hat der Autohändler nach seinen Geschäftsbedingungen meist immer noch sechs Wochen Zeit, das Fahrzeug zu liefern. Erst danach können Sie eine verzugsbegründende Mahnung aussprechen.
- Ist die Lieferzeit hingegen kalendermäßig bestimmt, kommt der Händler mit Ablauf des Termins ohne Weiteres in Verzug. Er haftet dann für Ihre durch die verzögerte Lieferung eintretenden Verzugsschäden. Außerdem können Sie nach einer letzten Fristsetzung den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
- Haben Sie bei eBay etwas ersteigert und den Kaufpreis bezahlt, ohne dass der Verkäufer die Ware übersendet, können Sie ihn in einem Mahnungsschreiben zur Lieferung auffordern und erklären, dass Sie nach Ablauf einer angemessenen Frist (von beispielsweise einer Woche) vom Kaufvertrag zurücktreten, Ihr Geld zurückverlangen und Schadensersatz fordern.
- Stellt Ihnen der Vermieter nach der Unterzeichnung des Mietvertrages nicht die Wohnung zur Verfügung, ergibt sich die verzugsbegründende Tatsache aus dem Zeitpunkt des Mietbeginns. Sie können dann einerseits fristlos kündigen. Allerdings sind Sie dann womöglich obdachlos. Also übergeben Sie dem Vermieter besser ein Mahnungsschreiben und fordern ihn unter Fristsetzung auf, die Wohnung umgehend zugänglich zu machen.
- Im Einzelnen lesen Sie immer die Ihrer Forderung zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen genau durch. Meist gelten hinsichtlich der zeitlichen Vertragserfüllung besondere Bedingungen, nach denen Sie Ihre Mahnung ausrichten müssen.
- Das Gesetz gibt zwar vor, dass in bestimmten Fällen eine Mahnung nicht erforderlich ist, so wenn beispielsweise eine genaue Lieferfrist vereinbart wurde. Dennoch empfiehlt es sich im Regelfall immer, ein Mahnungsschreiben aufzusetzen und die andere Partei an ihre Leistungspflicht zu erinnern. Die Alternative ist nämlich nicht immer die bessere Lösung. Diese besteht dann darin, dass Sie vom Vertrag zwar zurücktreten können, aber dann noch lange nicht Ihr bereits gezahltes Geld zurückerhalten haben.
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