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Mahnkosten berechnen

Wenn Anwalts- und Gerichtskosten anfallen, wird es richtig teuer.
Wenn Anwalts- und Gerichtskosten anfallen, wird es richtig teuer.
Vereinbarte, aber nicht erbrachte Leistungen oder nicht bezahlte Rechnungen sind ein großes Ärgernis. Damit Sie nicht auch noch auf Ihren Mahnkosten sitzenbleiben, müssen diese vom Schuldner getragen werden. So berechnen sie sich.

Mahnkosten veranschlagen

  • Mahnkosten können Sie grundsätzlich dann berechnen, wenn ein Schuldner in Verzug gerät. Ein Schuldner gilt dann als in den Verzug geraten, wenn er die Zahlung oder andere vereinbarte Leistungen oder Gegenleistungen trotz Frist nicht getätigt hat. Dann dürfen Sie mahnen und dafür auch entsprechende Gebühren verlangen.
  • Wenn keine Frist zur Zahlung bzw. ein Termin zur (Gegen-) Leistungserbringung ausgemacht war, dann dürfen Sie nicht ab der ersten Mahnung Mahnkosten ansetzen. Stattdessen müssen Sie zunächst mahnen. In dem Fall wäre diese erste Mahnung kostenfrei.
  • Wenn ein fixer Termin als Zahlungs- oder Leistungszeitpunkt abgemacht war, dann ist der Schuldner bereits ab Verstreichen dieses Termins in Verzug. In dem Fall müssen Sie nicht erst erinnern, sondern dürfen gleich mahnen und auch entsprechende Mahnkosten berechnen.

Die Höhe der Kosten berechnen

  • Die Mahnkosten gelten als Erstattung Ihres Verzugsschadens und sollten auch Portokosten, Verzugszinsen und Co. decken. Allerdings dürfen Sie nicht anteilig das Gehalt Ihrer Mitarbeiter als Verzugsschaden berechnen, weil diese an dem Mahnschreiben sitzen. Jedoch dürfen Sie Anwaltskosten einfordern, die Ihnen durch die Mahnung entstehen. Es ist der Fairness halber empfehlenswert, erst selbst zu mahnen und dann, wenn keine Reaktion erfolgt, einen Anwalt zu beauftragen.
  • In der Regel werden 2,50 Euro für den Aufwand des zweiten Mahnschreibens veranschlagt. Schicken Sie es am besten per Einschreiben. Die späteren Anwaltskosten sind natürlich erheblich höher.
  • Wenn der Schuldner dann immer noch nicht reagiert, kommen noch die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid hinzu. Meist müssen Sie all diese Kosten vorausstrecken, aber Sie können Sie vom Schuldner zurückfordern. Ihre Ihnen ungefähr zustehenden Mahnkosten können Sie vorab online berechnen.
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