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Lohnzusatzkosten - Definition

Um alle Ausgaben, die für Ihren Arbeitsplatz getätigt werden müssen, abhängig von Ihrem jeweiligen Lohn zu berücksichtigen, müssen Sie auch die Lohnzusatzkosten, die sich aus dem Bruttolohn ergeben, hinzuziehen. Schließlich bekommen Sie nicht alle für Sie zusätzlich geleisteten Beträge direkt ausgezahlt.

Die Lohnbuchhaltung kennt nicht nur Brutto und Netto.
Die Lohnbuchhaltung kennt nicht nur Brutto und Netto.

Sie kosten Ihren Arbeitgeber mehr als nur Ihren Arbeitslohn

Als Arbeitnehmer interessiert Sie sicherlich in erster Linie der Lohn, der allmonatlich zur Auszahlung kommt. Dass dies nicht die einzigen Kosten sind, die Sie der Lohnbuchhaltung verursachen, könnte jedoch, rein Neugierde halber, auch für Sie von Interesse sein.

  • So hätten Sie eine gewisse Übersicht und wüssten was Ihr Arbeitgeber zu der normalen Lohnzahlung, also Ihrem Bruttogehalt, von dem Sie Ihre gesetzlichen Abzüge hinzunehmen haben, sonst noch für Lohnzusatzkosten zu tragen hat.
  • Der Betrag, den Sie ausbezahlt bekommen, entspricht schließlich dem Nettogehalt, alle Abzüge, die hiervon abgegangen sind, haben Sie von Ihrem eigentlichen verdientem Geld geleistet. Somit hat Ihr Arbeitgeber schon alleine auf dieser Seite mehr für Ihre Arbeit ausgezahlt als Sie letztendlich tatsächlich zur Verfügung haben.
  • Auch wenn Sie nur über den zur Auszahlung kommenden Betrag verfügen können, so sind beispielsweise Rentenversicherungsbeiträge, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Krankenkassenbeiträge alles Zahlungen, die für Sie - manche nur im Falle des Falles - ihren Sinn und Zweck haben, also einen Vorteil für Ihre Person erbringen können.

Lohnzusatzkosten im Einzelnen aufgeschlüsselt

Zusätzlich zu dem ausgezahlten Bruttolohn zahlt Ihre Lohnbuchhaltung noch einmal Lohnzusatzkosten. Diese Sozialabgaben kommen auch Ihnen als Lohnempfänger zugute, sie dienen Ihrer sozialen Absicherung im Krankheitsfall, bei eintretender Arbeitslosigkeit und sichern Ihre Versorgung im Alter. 

  • Sie können einige diese Zusatzzahlungen anhand Ihrer eigenen Abgaben auf den einzelnen Sektoren nachvollziehen. Es wird hier in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil unterschieden, so wäre Ihre Krankenversicherung, wenn Sie diese allein bezahlen würden, für Sie gut doppelt so teuer.
  • Bei der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung wird der tatsächlich fällige Beitrag in fast allen Sparten zu gleichen Teilen in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil aufgeteilt. Die einzige Ausnahme betrifft hier die Krankenkassenbeiträge, bei denen zurzeit der Arbeitnehmer einen etwas größeren Anteil zu tragen hat ( 2013: Arbeitnehmer: 8,2 %, Arbeitgeber: 7,3 %).
  • Die gesetzliche Unfallversicherung und die Umlagen für Insolvenz- und Mutterschaftsgeld gehen voll auf Kosten des Arbeitgebers.
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