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Lohnsteuer und Ferienjob - das sollten Sie dabei beachten

Sparen Sie was an.
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Auch bei einem Ferienjob müssen Sie Lohnsteuer entrichten. Diese können Sie jedoch mit der Steuerklärung zurückbekommen. Darauf sollten Sie achten:

Ferienjobs für Schüler

  • Als Schüler dürfen Sie erst ab dem Alter von über 13 Jahren Ferienjobs annehmen. Wenn Sie jünger sind, also zwischen 13 und 14, dann ist höchstens Zeitungsaustragen oder sporadisches Babysitten etc. erlaubt. Allerdings nicht länger als bis zu zwei Stunden pro Tag. Alles andere gilt als Kinderarbeit und ist verboten. Unter 13 Jahren dürfen Sie nicht arbeiten.
  • Zwischen 14 und 18 Jahren dürfen Sie nur Arbeiten annehmen, die nicht übermäßig anstrengend sind. Arbeiten, bei denen Sie sich extrem verausgaben müssen, sind verboten.

Lohnsteuer beim Schülerjob zahlen

  • Auch als Schüler oder Student müssen Sie gegebenenfalls Lohnsteuer zahlen, wenn Sie einen Ferienjob annehmen. Wenn Sie anfangen, zu arbeiten, dann müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Lohnsteuerdaten mitteilen. Je nachdem, ob Sie Mitglied der Kirche sind, müssen Sie gegebenenfalls auch Kirchensteuer zahlen.
  • Ebenfalls müssen Sie möglicherweise Beiträge zur Sozialversicherung entrichten. Auch diese werden automatisch abgeführt. Die Sozialversicherung besteht aus der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung sowie Ihrer persönlichen Krankenversicherung. Die Abgaben für die Krankenversicherung variieren, je nachdem, bei welcher Kasse Sie versichert sind.
  • Je nachdem, ob Sie verheiratet sind oder Kinder haben, zahlen Sie unterschiedlich viel Steuern und sind auch in verschiedenen Lohnsteuerklassen angelegt. In der Regel werden Sie jedoch in der Lohnsteuerklasse I besteuert, vorausgesetzt, Sie sind ledig.
  • Wenn Sie im Rahmen Ihres Ferienjobs als Selbstständiger oder Gewerbetreibender arbeiten, zum Beispiel als Promoter oder Ähnliches, dann müssen Sie selber Steuern entrichten.
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