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Leitungswasserschadenversicherung - so machen Sie Ihren Schaden geltend

Nur der bestimmungswidrige Wasseraustritt ist versichert.
Nur der bestimmungswidrige Wasseraustritt ist versichert.
Wasser ist zerstörerisch. Ruiniert Leitungswasser Ihren Hausrat, entscheiden einige scheinbar unwesentliche Details, ob Ihre Leitungswasserschadenversicherung den Schaden ersetzt. Der Teufel steckt im Detail, also im Kleingedruckten.

Eigentlich haben Sie mit dem Schaden bereits genug zu tun. Besitzen Sie eine Leitungswasserschadenversicherung, haben Sie nur die Chance auf Schadensersatz, wenn Sie richtig versichert sind und den Schaden versicherungsgemäß erfassen.

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Leitungsschadenwasserversicherung erfasst nur Wasseraustritt aus den Wasserversorgungssystem

  • Die Leitungswasserschadenversicherung ist Bestandteil der Gebäudeversicherung oder der Hausratversicherung. Lesen Sie Ihre Versicherungspolice und das berüchtigte Kleingedruckte in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dort finden Sie Hinweise, unter welchen Voraussetzungen Ihr Leitungswasserschaden versichert ist.
  • Die Versicherung deckt nämlich nur Schäden ab, die durch den bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung, aus den Heizungsrohren und der Sprinkleranlage verursacht wurden. Auch Schäden, die durch Rohrbruch, Forst, Korrosion oder sonstige Undichtigkeiten hervorgerufen wurden, sind versichert. Läuft Ihre Badewanne über oder dreht Ihr Dreijähriger über Nacht den Wasserhahn auf, haben Sie Pech gehabt.
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Nicht jeder Schaden ist versichert

  • Lesen Sie auch gleich nach, was alles nicht versichert ist. Nicht versichert sind Schäden, die infolge von Witterungsniederschlägen (undichtes Dach), Überschwemmungen, Hochwasser oder Reinigungswasser (Putzfrau wirft Eimer um) eingetreten sind.
  • Vor allem ist der Rückstau aus der Überlastung der Kanalisation nicht versichert. Möchten Sie auch diese Schäden abdecken, müssen Sie das Risiko jeweils gesondert gegen zusätzliche Prämienzahlung versichern.
  • Hat ein Sturm Ihr Hausdach beschädigt und tritt infolgedessen Regen ein, ist dies meist ein Fall für die Sturmschadenversicherung.
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So sollten Sie den Schaden geltend machen

  1. Nach Schadenseintritt müssen Sie umgehend reagieren. Stellen Sie die Ursache des Wassereintritts fest. Bei einem Wasserrohrbruch benötigen Sie kompetente Hilfe. Gegebenenfalls müssen Sie die Stadtwerke alarmieren oder rufen Sie einen Handwerker.
  2. Machen Sie zunächst Fotos von der Schadensstelle und bitten Sie andere Personen als Zeugen dazu. Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung. Befolgen Sie eventuelle Anweisungen. Beginnen Sie danach, das Wasser zu beseitigen und vermeiden Sie noch größere Schäden.
  3. Hilfreich ist es, einen Nasssauger einzusetzen und das Wasser aufzusaugen. Notfalls müssen Putzlappen und Eimer genügen.
  4. Sorgen Sie für Durchzug, damit die Feuchtigkeit abtrocknet. Stellen Sie Ventilatoren oder ein Trocknungsgerät auf.
  5. Entsorgen Sie Ihren durchnässten Hausrat. Zum Schadensnachweis sollten Sie auch davon Fotoaufnahmen machen.
  6. Fertigen Sie eine Schadensaufstellung und machen Sie den Schaden schriftlich bei Ihrer Versicherung geltend. Im Idealfall bemüht sich ein Vertreter der Versicherung zu Ihnen nach Hause und stellt das Schadensausmaß fest.
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helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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