Lebensversicherungen ruhen lassen
- Es ist das alte Lied bei Lebensversicherungen. Geschlossen werden Sie über Laufzeiten von 20, 30 oder noch mehr Jahren, und niemand kann beurteilen, was in dieser Zeit passieren wird. Wer sich zu einer vorzeitigen Auflösung entscheidet, macht häufig Verluste. Das Stilllegen des Vertrages ist dem gegenüber die sinnvollere Lösung.
- Wenn Sie Ihre Lebensversicherungen stilllegen, heißt das nicht, dass der Versicherungsschutz in seiner Gesamtheit verloren geht. Die Todesfall-Leistung bleibt in Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme erhalten. Das mag nicht viel sein, bietet den Hinterbliebenen aber zumindest einen Grundschutz.
- Ist mit der Lebensversicherung auch eine Rentenzahlung im Fall einer Berufsunfähigkeit vereinbart, besteht, auch wieder in Abhängigkeit zur Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme, weiterhin ein (wenn auch reduzierter) Anspruch auf eine Rentenleistung.
Stilllegen heißt auch, wieder aufleben lassen
- Haben Sie Ihre Lebensversicherung stilllegen lassen, ist dies keine endgültige Entscheidung. Die Beitragsfreiheit kann jederzeit wieder beendet und der Vertrag fortgeführt werden.
- Sofern Sie die nicht-gezahlten Beiträge jedoch nicht nachzahlen, bleiben die Leistungen im Erlebens-, wie auch im Versicherungsfall reduziert.
- Die hier getroffenen Aussagen beziehen sich jedoch nur auf Kapitallebensversicherungen. Bei Risikolebensversicherungen gibt es die Möglichkeit nicht, den Vertrag stilllegen zu können. Da kein Deckungskapital angesammelt wird, kommt hier nur eine Kündigung infrage. Diese kann im Prinzip jederzeit erfolgen, der Versicherer hat jedoch das Recht auf die erste vollständige Jahresprämie.
Die Kapitallebensversicherung wird seit Jahrzehnten von vielen Verbrauchern in …
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