Wer aufgrund finanzieller Schwierigkeiten Beiträge zu seiner Lebensversicherung nicht mehr zahlen kann oder will, denkt meist zuerst an eine Kündigung des Vertrages. In bestimmten Fällen kann das Aussetzen der Prämienzahlung (Beitragsfreistellung) für Versicherungsnehmer vorteilhaft sein.
Lebensversicherung - keine Pflicht zur Beitragszahlung
Eine Beitragsfreistellung ist gegenüber der Kündigung oder dem Verkauf an einen Dritten in einigen Fällen sinnvoll, beispielsweise weil Sie keine größeren Geldbeträge benötigen, lediglich die regelmäßige Beitragszahlung stört.
- Das Recht haben Sie, jederzeit Ihre Lebensversicherung ruhen zu lassen. Einzige Voraussetzung ist das Informieren des Versicherungsgebers. Schreiben Sie Ihrem Versicherer, dass Sie ab nächsten oder übernächsten Zahlungstermin mit der Beitragszahlung aussetzen. Das sollte ausreichend Zeit sein, dass Ihnen eine Antwort zugeht.
- Bei einer noch jungen Lebensversicherung kann es passieren, dass der Versicherer eine Beitragsfreistellung nicht für sinnvoll erachtet und den Vertrag kündigt. Die Grundlage bieten ihm dabei seine Versicherungsbedingungen, die ein bestimmtes Mindestguthaben vorsehen.
- Als Mindestansparzeiten sollten Sie drei Jahre im Auge haben. Bei einer vorzeitigen Auflösung erhalten Sie einen dann möglicherweise geringen Rückkaufswert ausgezahlt.
Versicherungen leisten meist nur dann, wenn ein entsprechender Beitrag gezahlt wurde. In einigen …
Beitragszahlung aussetzen und Konsequenzen
Eine Beitragsfreistellung hat in jedem Fall die Änderung des jeweiligen Vertragsinhaltes zur Folge. Erworbene Zinsansprüche und Überschussbeteiligungen gehen Ihnen nicht verloren. In jedem Fall fällt die Ablaufleistung geringer aus. Ihre Versicherungssumme wird neu festgelegt.
- Mitunter erhebt der Versicherer Stornogebühren für entgangene Beitragszahlungen, die zulasten der Ablaufleistung gehen. Da etwaige Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeit oder Unfalltod mit der Beitragsfreistellung möglicherweise wegfallen, fragen Sie beim Versicherer, was Sie zur Aufrechterhaltung der Versicherungsdeckung von Ihrer Seite aus tun können.
- In den Versicherungsbedingungen finden sich keine Regelungen, die Ihnen einen Anspruch auf Wiederaufnahme der Versicherung sichern würde. Bei den meisten Versicherern ist das jedoch kein Problem. Selbst das Nachentrichten von Beiträgen ist möglich.
Wenn Sie wegen Arbeitslosigkeit vorübergehend keine Beiträge zahlen können, können Sie nach Flexibilität der Anbieter Verträge bis zu drei Jahre ohne Beitragszahlung aufrechterhalten. Nachträgliches Stunden geht bis zu zwei Jahre. Wie das in Ihrem Fall konkret aussieht, erfahren Sie bei Ihrem Lebensversicherer.
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