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Lärmbelästigung in Dezibel - wie Sie sich vor Lärm schützen

Große Lärmbelästigung findet sich in Großstädten durch Verkehr.
Große Lärmbelästigung findet sich in Großstädten durch Verkehr.
Viele Geräusche machen das Leben bunt und angenehm. Was für den einen Wohlempfinden bedeutet, ist für den anderen bereits Lärm. Von einer Lärmbelästigung geht der Gesetzgeber ab einem Lärmpegel von mehr als 65 Dezibel aus. Davor müssen Sie sich auch schützen, weil gesundheitliche Schäden drohen.

Vor zu viel Lärm können Sie sich zum einen selbst schützen, indem Sie ihn meiden. Zum anderen müssen Sie spezielle Lärmschutzmaßnahmen ergreifen, um den Geräuschpegel auf ein erträgliches Maß zu begrenzen.

70 Dezibel und mehr - Lärmbelästigung durch Straßenverkehr 

Rund 50 Prozent aller Menschen empfinden vor allem Straßenverkehrslärm als einen großen Störfaktor. Echte Lärmbelästigung empfinden rund 20 Prozent.

  • Experten schätzen, dass in deutschen Städten mehr als sechs Millionen Menschen hohen Lärmwerten ausgesetzt sind, die Herz und Kreislauf schädigen. Betroffene klagen zudem über Lern-, Konzentrations- und Schlafstörungen.
  • Der übliche Tagespegel in Wohnräumen liegt bei etwa 50 Dezibel (dB), 60 dB sind es im Büro. Sprechen in maximaler Lautstärke oder lauter Straßenverkehr erreicht für menschliche Ohren unangenehme 80 dB. Rasen Lkw in fünf Meter Entfernung am Ohr vorbei oder beim Discobesuch liegt der Geräuschpegel bei 90 dB und mehr. Hier wird eindeutig die Schmerzgrenze überschritten. Es droht ein Ohrenschaden.

Welche Lärmschutzmaßnahmen sind sinnvoll

  • Grundsätzlich wird beim Lärmschutz zwischen zwei  Arten unterschieden. Zum einen handelt es sich um Maßnahmen, die dem aktiven Schutz dienen. Hier geht es um den Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Kombination mit speziellen Lüftungseinrichtungen. Passiven Schutz bietet die Errichtung eines Schallschirmes. Das kann eine Wand oder ein Damm sein, möglicherweise auch beides zugleich.
  • Um die optimale Wirkungsweise von Lärmschutzmaßnahmen zu gewährleisten, müssen Sie Lärmschutzfenster und Türen fachgerecht einbauen.Wird es richtig gemacht, lassen sich Schallpegel von nicht mehr als 42 Dezibel erreichen. Da hier die Fenster geschlossen sind, muss die Zufuhr mit Frischluft gesichert werden. Sichern können Sie das mit dem Einbau von praktisch geräuschlosen oder geräuscharmen Lüftern. Mittels passiver Schutzmaßnahmen sollten Schallpegel um bis zu 15 Dezibel vermindert werden können.
  • Passiven Lärmschutzmaßnahmen sollten Sie nach Möglichkeit Vorrang einräumen. Stoppen Sie Lärmbelästigung bereits an der Straße, werden zusätzlich Freiräume geschützt. Das ist durchaus sinnvoll und wichtig, weil Sie nicht ständig in der Wohnung sein möchten.

Wohnen Sie als Mieter in einem Mehrfamilienhaus, können Sie vom Vermieter verlangen, dass Wohnungen gegen Trittschall isoliert werden. Verursachen andere Mieter irgendwelche Geräusche, die die Zimmerlautstärke übersteigen, müssen Sie das nicht hinnehmen. Bei dauernder Lärmbelästigung können Sie notfalls die Miete mindern.

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