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Ladendiebstahl anzeigen - so gehen Sie richtig vor
- Ein Ladendiebstahl gilt als Straftat. Die Strafe für das Vergehen hängt von der Art und Absicht der Tat ab. Dafür wird die jeweilige Person überprüft, bevor das Strafmaß festgelegt wird.
- Einen Ladendiebstahl müssen Sie immer bei der Polizei anzeigen. Hier wird der Tatbestand aufgenommen und anschließend an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Der Staatsanwalt entscheidet dann, ob das Strafverfahren eingestellt oder die Person wegen Diebstahls angeklagt wird.
- Kommt es zur Einstellung des Verfahrens, so findet keine Gerichtsverhandlung statt.
- In diesem Fall kann der Staatsanwalt aber dennoch verschiedene Strafen verhängen. Das können, zum Beispiel das Ableisten von Arbeitseinsätzen oder ein Arrest sein. Des Weiteren kann der Staatsanwalt bei Jugendlichen erzieherische Maßnahmen anordnen.
- Als Ladenbesitzer können Sie sich zunächst schützen, indem Sie dem Ladendieb ein Hausverbot aussprechen.
- Warenhäuser, Drogerie- und Baumärkte können unabhängig von der Anzeigenerstattung auch einen Schadensersatz in Höhe von 25 bis 50 Euro von dem Straftäter verlangen.
- Einzelhändler können bei Ladendiebstahl von den Straftätern jedoch keinen Schadensersatz einfordern. Dafür kann eine Fangprämie beansprucht werden. Die sogenannte Fangprämie steht Ihnen als Ladenbesitzer aber erst zu, wenn das Verfahren vollständig abgeschlossen ist.
Wurden Sie bestohlen, möchten Sie Ihr Eigentum sicher zurück. Dann ist eine Diebstahlsanzeige …
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