Im Gegensatz zu anderen Ländern lässt sich in Deutschland die Familie mit dem Beruf schwer vereinbaren. Es sind zu wenige Kinderkrippen- oder Kindergarten-Plätze vorhanden und leider können sich nur wenige Familien eine Nanny leisten, weshalb viele Mütter zwei Jahre lang Elternzeit nehmen. Und leider sind auch viele Arbeitgeber nicht familienfreundlich ausgerichtet.
Kündigung nach Elternzeit
- Wenn Eltern nach der Babypause wieder in den Beruf einsteigen, tun sie dies häufig in Teilzeit. Auch wenn der Arbeitgeber Sie vorerst wieder arbeiten lässt, kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer nach der Elternzeit gekündigt werden. Wissen muss man, dass nur Unternehmen, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen, ihren Wiedereinsteigern eine Teilzeitstelle einräumen müssen.
- Doch es ist nicht so einfach, Mitarbeitern die Kündigung in oder nach der Elternzeit auszusprechen. Wenn aber das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat und der Betrieb geschlossen wird, kann durchaus eine Kündigung während oder nach der Elternzeit wirksam sein. Für gewöhnlich schaltet sich aber das Gewerbeamt ein und prüft, ob eine Mutter in der Elternzeit gekündigt werden darf.
- Ist die Kündigung nach der Elternzeit vom Arbeitgeber aber erfolgt, können Sie sich Hilfe von einem Anwalt suchen und eine Kündigungsschutzklage einreichen. Generell sollten Sie als Arbeitnehmer nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber immer klagen, um eine akzeptable Abfindung auszuhandeln. Vor allem sollten Sie dann klagen, wenn Sie wissen, dass Ihre alte Firma nur fusioniert hat oder aufgekauft wurde und andere Kollegen (ohne Kinder) übernommen wurden. Dann liegt der Verdacht nahe, dass Ihre Kündigung auf Ihre Elternschaft und die dadurch vorhandene Unflexibilität als Teilzeitmitarbeiter/in zurückzuführen ist.
- Bedenken Sie: Wenn Sie nach der Elternzeit gekündigt werden, muss Ihnen das Arbeitsamt Ihr Arbeitslosengeld nicht nach der Höhe Ihres letzten Gehaltes berechnen, sondern kann ein Pauschalgehalt ansetzen. D.h. Sie würden eventuell weniger Arbeitslosengeld bekommen, als es der Fall nach Ihrem tatsächlichen Gehalt sein würde.
- Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, die Sie am besten von einem Anwalt überprüfen lassen sollten. Wenden Sie sich an das Gewerbeamt und das Arbeitsamt. Diese Ämter sind als erste Anlaufstelle ganz gut. Informieren Sie sich dort als Erstes, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
Eine betriebsbedingte Kündigung ist in der Elternzeit nur unter sehr engen Voraussetzungen …
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