Was Sie benötigen:
- Krankmeldung
- Atteste
- Kenntnisse über Arbeitnehmerpflichten
- Kenntnisse über Arbeitnehmerrechte
- Kenntnisse im Arbeitsrecht
- Kenntnisse der Fakten
Zu akzeptierende krankheitsbedingte Kündigung
- Wenn keine dringenden betrieblichen Erfordernisse gegeben sind, kann der Grund eines Kündigungsschreibens oft im Verhalten oder an einer Erkrankung des Mitarbeiters liegen. Doch so ohne Weiteres muss der Arbeitnehmer eine Aufhebung des Arbeitsvertrages im Krankheitsfall nicht akzeptieren.
- Eine personenbedingte Kündigung kommt wegen Krankheit nur unter bestimmten Voraussetzungen infrage. Es muss sich zum einen um eine lang anhaltende oder häufig auftretende Krankheit handeln, bei der auch keine Verbesserung in der Zukunft mehr zu erwarten ist.
- Störungen betrieblicher Abläufe oder eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung seitens des Unternehmens müssen bei angeführter sozial gerechtfertigter Kündigung belegbar sein.
- Ein Arbeitgeber kann Ihnen als bisheriger Arbeitnehmer nicht so ohne Weiteres kündigen, wenn eine arbeitsbedingte Erkrankung aufgetreten ist. Als Betroffener sollten Sie bei einer eingegangenen Kündigung sofort eine Rechtsberatung zu diesem Thema in Anspruch nehmen.
- Im Falle einer Trunk- und Drogensucht, die Einfluss auf Ihre Arbeitsleistung - auch künftig - haben wird, werden Sie es schwer haben, die Aufhebungsmaßnahme im Krankheitsfall nichtig zu machen. Natürlich benötigen beide Parteien stets stichhaltige Beweise für derartiges Verhalten am Arbeitsplatz.
Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Kündigung im …
Meldung des Krankheitsfalls zu spät oder lückenhaft erfolgt
- Im Zusammenhang mit einer Erkrankung ergeben sich Rechte und Pflichten sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
- Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Meldepflicht oder gegen die Beweiskraft durch ein entsprechendes Attest, hat dieser Probleme mit seiner Arbeitsunfähigkeit bzw. Weiterbeschäftigung.
- Handelt es sich um eine Erkrankung im Ausland oder eine selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitgeber seine Rechte unter bestimmten Bedingungen in Form einer Kündigung einfordern.
- Dasselbe trifft zu, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass eine gleichzeitige Arbeitsleistung an anderer Stelle während der Arbeitsunfähigkeitsmeldung erfolgte.
- Auch der Verdacht der Attesterschleichung oder eine Androhung der Arbeitsunfähigkeit nach Streit mit dem Unternehmen kann negative Folgen für den Beschäftigten nach sich ziehen.
- Jede Auflösung des Arbeitsvertrages wegen Krankheit des Arbeitnehmers erfordert die Abwägung der wechselseitigen Interessen. Doch ein strenger Maßstab an die Zulässigkeit dieser Maßnahme seitens des Arbeitgebers ist stets anzulegen.
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine erhaltene Kündigung des Arbeitgebers nicht hinnehmen wollen, müssen Sie sich rasch wehren, denn die Voraussetzung für eine Kündigungsschutzklage ist relativ kurz, d. h. nur für drei Wochen haben Sie die Möglichkeit des gerichtlichen Einspruchs. Wer als Mitarbeiter während der dreiwöchigen Einspruchsmöglichkeit sich im Urlaub befand und deshalb diese Frist versäumt hat, muss dies mit einer Buchungsunterlage des Reiseveranstalters beweisen. Somit hat er wenigstens die Chance auf eine nachträgliche Zulassung.
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