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Kreditvertrag: privat Darlehen vergeben - so wird's gemacht

Die meisten Kredite werden im privaten Bereich vergeben. Wer kennt das nicht: Jemand in der Familie leiht einem anderen Geld und sagt: "Wenn du es hast, gibt du es mir zurück". Kann der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, betrachtet man die Geldleihe eben als Schenkung oder Verlust. Nur mit einem Kreditvertrag ist der Gläubiger abgesichert. Der Schuldner kennt schwarz auf weiß seine Zahlungsverpflichtungen.

Handschlag unter Freunden ist gut - doch ein Kreditvertrag die bessere Lösung.
Handschlag unter Freunden ist gut - doch ein Kreditvertrag die bessere Lösung.

Bei einem Privatdarlehen oder auch Verwandtendarlehen erklärt sich jemand bereit, einem Angehörigen oder Bekannten eine bestimmte Summe Geld zu leihen. Da bekannt ist, das Geld Freundschaften machen und auch wieder zerstören kann, sollte ein schriftlicher Kreditvertrag unnötige Diskussionen zu einem späteren Zeitpunkt zu verhindern helfen.

Kreditvertrag - sinnvoll bei Darlehen von privat

  • Wenn im Freundes- und Verwandtenkreis Kredite gewährt werden, hat das vor allem für den Nehmer des sogenannten Privatdarlehens Vorteile. Je nach Absprache sind Zinsen meist niedrig oder fallen ganz weg.
  • Die Rückzahlungsmodalitäten sind weniger streng als bei einer Bank. Eine Prüfung der Kreditwürdigkeit entfällt. Hier gilt das Wort, das Darlehen zurückzuzahlen.
  • Ist das Geld erst einmal geflossen, halten sich Schuldner nicht in jedem Fall an das früher gesagte. Streit unter Verwandten und Freunden ist bitter, wenn es um Geld geht. Doch lässt sich der auch verhindern.
  • Für Geber und Nehmer ist es daher besser, die wichtigsten Modalitäten der Kreditvergabe in Schriftform aufzunehmen. Einen solchen Kreditvertrag sollten dann die jeweiligen Unterschriften Rechtskraft verleihen.

Zinsen und Sicherheiten sind auch bei Verwandtendarlehen üblich

Was sollte ein Kreditvertrag beinhalten? Hier können Sie sich sehr an den Verträgen von Banken orientieren. Etwas Wert ist der Vertrag nur, wenn er unterschrieben wird.

  • Das Schriftstück zum Verwandtendarlehen enthält zumindest alle relevanten persönlichen Daten von Geldgeber und Geldnehmer. Dazu wird die Schuldsumme aufgeführt und ein Datum der Rückzahlung.
  • Verzichten Sie auf ein konkretes Rückzahlungsdatum, kann der Schuldner Ihnen jederzeit sagen, dass er gewillt ist, den Kredit zurückzuzahlen. Im Moment geht das allerdings nicht. Notfalls warten Sie bis in alle Ewigkeit. Gerichtlich können Sie nicht dagegen vorgehen, selbst wenn der Schuldner ganz offensichtlich über Geld und Vermögen zur Rückzahlung verfügt.
  • Bei größeren Geldsummen sollten Sie Sicherheiten in den Vertrag aufnehmen. Das private Fahrzeug oder ein Grundstück kann so eine Sicherheit sein.
  • Bei Darlehen an privat ist nicht verboten, Zinsen zu verlangen. Hier können Sie sich an den marktüblichen Konditionen der Banken orientieren.

Denken Sie daran, dass erhaltene Zinserträge auch aus einem Darlehen an Freunde oder Verwandte zu versteuern sind. Bei 100 Euro Zinsen sollten das maximal 25 Euro Abgeltungssteuer sein.

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