Was tun nach einem Kreditkartenbetrug?
Sehr oft geschieht Kreditkartenbetrug durch Diebstahl der Karte. Immer beliebter wird Kreditkartenbetrug durch Datendiebstahl. Zu den Risiken zählen hier infizierte PCs von Privatnutzern. Zahlungsdaten werden beim Onlineeinkauf von Hackern mitgelesen. Betrüger erhalten Daten auch über Phishing. Dabei werden Opfer auf manipulierten Webseiten aufgefordert, Zahlungsdaten einzugeben, die dann bei Hackern landen. In unserem Artikel "so wehren Sie sich gegen Phishing-Mails" lesen Sie, wie Sie sich vor dieser Art des Datendiebstahls schützen können.
Statistiken zur Cyberkriminalität zeigen wie weit verbreitet das Problem in Deutschland mittlerweile ist. So waren im Jahr 2020 rund 30 % aller Kreditkarten-Nutzer mindestens einmal Opfer von Kreditkarten-Kriminalität.
Haben Sie festgestellt, dass Ihre Kreditkarte gestohlen oder missbraucht wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Lassen Sie Ihre Karte umgehend sperren.
- Überprüfen Sie Ihre Kartenumsätze und Abrechnungen und reklamieren Sie falsche Abbuchungen sofort bei Ihrer Bank.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Ihre Anzeige gilt als Nachweis für die Bank, damit Sie Ihr Geld zurückerstattet bekommen.
- Dokumentieren Sie, wann die Daten gestohlen wurden und wann Sie die Sperrung der Karte veranlasst haben.
Wenn einem im Urlaub einmal die Geldbörse gestohlen wurde, sind neben dem Bargeld natürlich auch …
Wie können Sie sich davor schützen?
- Überprüfen Sie Ihre Abbuchungen regelmäßig
- Verschicken Sie Ihre Kreditkartendaten nicht per E-Mail
- Verwahren Sie Ihre Kreditkarte nicht gemeinsam mit der Geheimzahl
- Merken Sie sich Ihre Karten-PIN
- Vernichten Sie Kartenbelege und Abrechnungen ebenso wie alte Kreditkarten
- Verwenden Sie die Kreditkarte nicht bei Online-Händlern ohne gesichertes Bezahlsystem
- Achten Sie bei Geldautomaten auf Auffälligkeiten
- Schirmen Sie bei Eingabe der PIN das Tastenfeld mit der Hand ab
- Behalten Sie die Kreditkarte beim Bezahlen im Auge
Wer haftet beim Kreditkartenbetrug?
Nach einem Kreditkartenbetrug ist gesetzlich eine maximale Haftung von 150 Euro für den Karteninhaber festgelegt, wenn die Karte gestohlen oder missbraucht wurde. Handelt der Kreditkarteninhaber aber grob fahrlässig oder vorsätzlich, haftet er in voller Höhe für den Schaden. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind das Unterlassen der Verlustmeldung oder die Aufbewahrung von PIN und Kreditkarte am gleichen Ort.
Kosten für Sperrung und Ersatzkarte
Für die Sperrung einer Karte und eine Ersatzkarte dürfen bei Verlust oder Diebstahl keine Gebühren verlangt werden. Die meisten Banken bieten eine 24-Stunden-Servicenummer an. Diese finden Sie auf der Rückseite der Kreditkarte oder auf der Kreditkartenabrechnung. Zudem gibt es einen zentralen Notruf, um die Karte im Notfall sperren zu lassen. Mit einem Anruf beim Sperrnotruf werden Sie zu Ihrem Kreditkartenanbieter weitergeleitet. Der Kreditkartenbetrug wird oft spät bemerkt, weil viele Karteninhaber ihre Buchungen nicht genau kontrollieren. Für die Reklamation gilt eine Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Buchung.
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