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Krankenversicherung während der Elternzeit - Wissenswertes

Wenn Sie die Elternzeit in Anspruch nehmen, sollten Sie sich am besten schon geraume Zeit vorher Gedanken um Ihren Krankenversicherungsschutz machen. Denn der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Versicherung kann sich erheblich auf die Beitragshöhe auswirken. Informieren Sie sich hier über Ihre jeweiligen Möglichkeiten.

Lassen Sie sich vor der Elternzeit von Ihrer Krankenversicherung beraten.
Lassen Sie sich vor der Elternzeit von Ihrer Krankenversicherung beraten. © sabrina_gonstalla / Pixelio

Gesetzliche Krankenversicherung während der Elternzeit

  • Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, können Sie während der Elternzeit Ihre Mitgliedschaft fortführen, ohne in diesem Zeitraum Beiträge zu entrichten. Die gilt jedoch nur, wenn Sie keine oder nur geringfügige Einnahmen aus Nebenjobs erzielen, also höchstens 400 € monatlich verdienen.
  • Auch wenn Sie das Elterngeld strecken, also bei halben Zahlungen auf den doppelten Zeitraum verlängern, können Sie für die gesamte Zeit den beitragsfreien Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
  • Als freiwillig Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse kommen Sie zwar nicht in den Genuss einer kostenfreien Versicherung, aber können in den meisten Fällen in einen günstigen Sondertarif  wechseln, der nur einen Mindestbeitrag vorsieht.
  • Sofern derjenige von Ihnen, der die Elternzeit in Anspruch nimmt, freiwillig versichert war, der andere hingegen pflichtversichert, können Sie auch beide zusammen eine Familienversicherung in Anspruch nehmen, wodurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Private Krankenversicherung

  • Wenn Sie als Selbstständiger privat krankenversichert sind, ändert sich grundsätzlich nichts an Ihrer vollen Beitragspflicht während der Elternzeit. Einige private Versicherer bieten neuerdings jedoch Sondertarife an, die vor allem für Alleinerziehende erhebliche Beitragssenkungen vorsehen.
  • Als Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung müssen Sie während der Elternzeit sogar zusätzliche Kosten einkalkulieren, denn der bislang von Ihrem Arbeitgeber zugeschossene Anteil entfällt.
  • Die Aufnahme in eine Familienversicherung beim gesetzlich Versicherten Ehegatten ist nicht möglich.
  • Nur falls Sie einen Teilzeitjob im versicherungspflichtigen Bereich aufnehmen, also über 400 € monatlich verdienen, entsteht daraus der Anspruch auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse. Auf lange Sicht kann dieser Schritt Ihnen jedoch erhebliche Nachteile einbringen, wenn Sie eines Tages wieder in die private Versicherung wechseln möchten. Sofern Sie daher trotz Teilzeitbeschäftigung lieber in Ihrer privaten Krankenkasse bleiben möchten, können Sie sich auf Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse von der Pflichtmitgliedschaft befreien lassen.

Informieren Sie sich vor der Beantragung des Elterngeldes bei Ihrer Krankenversicherung über bestehende Sondertarife und lassen Sie sich umfassend darüber beraten, welche Lösung für Sie die günstigste ist.

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